 |
Natura 2000 - Verordnung Regierungspräsidium Gießen
|
5215-305 Krombachswiesen und Struth bei Sechshelden
|
Regierungspräsidium: |
Gießen |
Landkreis: |
Lahn-Dill-Kreis |
Gemeinde: |
Haiger, Dillenburg |
Größe: |
342,38 ha |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Anlage 1a:Abgrenzungskarte |
|
Gebietskarte (PDF 21,4 M) | |
|
Anlage 3a: |
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
|
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
|
- Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
- Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
- Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
|
|
5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen
|
- Erhaltung des Offenlandcharakters mit einem landschaftsprägenden Wacholderbestand
- Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
|
|
6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
|
- Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
- Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
|
|
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae)
|
- Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
- Erhaltung des Wasserhaushalts
- Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
|
|
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
|
- Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
- Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
|
|
91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
|
- Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
- Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
- Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
|
|
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
|
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
|
- Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
- Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
- Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
|
|
Cottus gobio Groppe
|
- Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandig-kiesiger Sohle) und gehölzreichen Ufern
- Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
|
|
Anlage 4a:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze
|
RP:
Gießen
, Landkreis:
Lahn-Dill-Kreis
|
Gemeinde:
Dillenburg
|
Gemarkung:
Manderbach
|
Flur:
1
|
Flurstück:
9/1
|
Teilblatt:
1
|
In der Gemarkung Manderbach, Flur 1, Flurstück 9/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte.
|
|
RP:
Gießen
, Landkreis:
Lahn-Dill-Kreis
|
Gemeinde:
Dillenburg
|
Gemarkung:
Manderbach
|
Flur:
1
|
Flurstück:
11/1
|
Teilblatt:
1
|
In der Gemarkung Manderbach, Flur 1, Flurstück 11/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte.
|
|
RP:
Gießen
, Landkreis:
Lahn-Dill-Kreis
|
Gemeinde:
Dillenburg
|
Gemarkung:
Manderbach
|
Flur:
1
|
Flurstück:
15/10
|
Teilblatt:
1
|
In der Gemarkung Manderbach, Flur 1, Flurstück 15/10, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte.
|
|
RP:
Gießen
, Landkreis:
Lahn-Dill-Kreis
|
Gemeinde:
Dillenburg
|
Gemarkung:
Manderbach
|
Flur:
3
|
Flurstück:
4/120
|
Teilblatt:
1
|
Im Nordosten des Gebietes, in der Gemarkung Manderbach, Flur 3, Flurstück 4/120, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3447360 / Hochwert 5626463 nach Südosten in gerader Linie weiter zum Rechtswert 3447480 / Hochwert 5626264 .
|
|
RP:
Gießen
, Landkreis:
Lahn-Dill-Kreis
|
Gemeinde:
Haiger
|
Gemarkung:
Niederroßbach
|
Flur:
24
|
Flurstück:
3
|
Teilblatt:
1
|
Im Norden des Gebietes, in der Gemarkung Niederroßbach, Flur 24, Flurstück 3, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3445864 / Hochwert 5627224 in gerader Linie nach Osten weiter zum Rechtswert 3445963 / Hochwert 5627215, danach folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. Im Nordwesten des Gebietes, in der Gemarkung Niederroßbach, Flur 24, Flurstück 3, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte.
|
|
RP:
Gießen
, Landkreis:
Lahn-Dill-Kreis
|
Gemeinde:
Haiger
|
Gemarkung:
Rodenbach
|
Flur:
8
|
Flurstück:
42
|
Teilblatt:
1
|
In der Gemarkung Rodenbach, Flur 8, Flurstück 42, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte.
|
|
Zum Anfang der Seite
|
|