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Natura 2000 - Verordnung Regierungspräsidium Gießen
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5221-301 Wälder nördlich Ohmes
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Regierungspräsidium: |
Gießen |
Landkreis: |
Vogelsbergkreis |
Gemeinde: |
Antrifttal, Kirtorf |
Größe: |
271,36 ha |
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Anlage 1a:Abgrenzungskarte |
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Gebietskarte (PDF 4,7 M) | |
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Anlage 3a: |
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
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3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
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- Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
- Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
- Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
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9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
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- Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
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9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
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- Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
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91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
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- Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
- Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
- Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
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Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
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Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
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- Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat einschließlich lokaler Hauptflugrouten der Bechsteinfledermaus
- Erhaltung ungestörter Winterquartiere
- Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
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Myotis myotis Großes Mausohr
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- Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen, bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs
- Erhaltung von funktionsfähigen Sommerquartieren
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Triturus cristatus Kammmolch
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- Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern
- Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
- Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und strukturreicher Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraumkomplexen
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Anlage 4a:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze
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RP:
Gießen
, Landkreis:
Vogelsbergkreis
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Gemeinde:
Antrifttal
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Gemarkung:
Ruhlkirchen
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Flur:
11
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Flurstück:
1
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Teilblatt:
1
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In der Gemarkung Ruhlkirchen, Flur 11, Flurstück 1, verläuft die Gebietsgrenze vom nördlichen Eckpunkt des Flurstücks 1 der Flur 6 der Gemarkung Ohmes über 150 m entlang der Flurstücksgrenze nach Südwesten und jeweils in gerader Linie weiter über die Rechts-/Hochwerte: 3512537 / 5627867 und 3512627 / 5628015 und 3512587 / 5628220 und 3512439 / 5628271 auf der Grenze des Flurstücks 3.
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RP:
Gießen
, Landkreis:
Vogelsbergkreis
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Gemeinde:
Kirtorf
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Gemarkung:
Arnshain
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Flur:
16
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Flurstück:
78
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Teilblatt:
1
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In der Gemarkung Arnshain, Flur 16 verläuft die Gebietsgrenze vom südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 78 über 105 m entlang der Flurstücksgrenze nach Norden und von dort in gerader Linie nach Westen bis zur Grenze des Flurstücks 1 in der Flur 17.
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RP:
Gießen
, Landkreis:
Vogelsbergkreis
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Gemeinde:
Kirtorf
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Gemarkung:
Arnshain
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Flur:
19
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Flurstück:
21
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Teilblatt:
1
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In der Gemarkung Arnshain, Flur 19, Flurstück 21, verläuft die Gebietsgrenze vom nördlichen Eckpunkt des Flurstücks 1 der Flur 20 in gerader Linie weiter zum Rechtswert 3509843 / Hochwert 5627732 auf der Grenze des Flurstücks 24.
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RP:
Gießen
, Landkreis:
Vogelsbergkreis
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Gemeinde:
Antrifttal
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Gemarkung:
Ohmes
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Flur:
7
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Flurstück:
4/1
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Teilblatt:
1
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In der Gemarkung Ohmes, Flur 7, Flurstück 4/1, verläuft die südliche Gebietsgrenze ab dem nordöstlichen Eckpunkt des Wegeflurstücks 21/1 über 160 m entlang der südlichen Flurstücksgrenze 4/1 und von dort weiter zum Rechtswert 3513154 / Hochwert 5626114 und weiter zum Rechtswert 3513251 / Hochwert 5626176 und jeweils in gerader Linie weiter über die Rechts-/Hochwerte: 3513256 / 5626162 und 3513475 / 5626321 auf der Grenze des Flurstücks 18/1.
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