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Natura 2000 - Verordnung Regierungspräsidium Gießen
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5516-301 Heiligerwald-Blessestein-Eichenkopf
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Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
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3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
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- Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
- Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
- Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
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3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
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- Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
- Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
- Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
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6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
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- Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts
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6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
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- Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
- Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
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9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
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- Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
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9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
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- Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
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91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
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- Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
- Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
- Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
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Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
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Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
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- Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat einschließlich lokaler Hauptflugrouten der Bechsteinfledermaus
- Erhaltung ungestörter Winterquartiere
- Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
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Myotis myotis Großes Mausohr
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- Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit stehendem Totholz und Höhlenbäumen, bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs
- Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten im Offenland
- Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
- Erhaltung ungestörter Winterquartiere
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Anlage 4a:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze
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RP:
Gießen
, Landkreis:
Lahn-Dill-Kreis
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Gemeinde:
Braunfels
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Gemarkung:
Altenkirchen
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Flur:
3
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Flurstück:
41/2
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Teilblatt:
2
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In der Gemarkung Altenkirchen, Flur 3, Flurstück 41/2, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen.
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RP:
Gießen
, Landkreis:
Lahn-Dill-Kreis
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Gemeinde:
Braunfels
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Gemarkung:
Altenkirchen
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Flur:
7
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Flurstück:
1
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Teilblatt:
2
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In der Gemarkung Altenkirchen, Flur 7, Flurstück 1, verläuft die Gebietsgrenze vom südlichen Eckpunkt des Flurstücks 22 nach Westen bis zum Rechtswert 3456868 / Hochwert 5593261 .
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RP:
Gießen
, Landkreis:
Lahn-Dill-Kreis
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Gemeinde:
Braunfels
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Gemarkung:
Braunfels
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Flur:
28
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Flurstück:
3/1
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Teilblatt:
2
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In der Gemarkung Braunfels, Flur 28, Flurstück 3/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen.
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RP:
Gießen
, Landkreis:
Lahn-Dill-Kreis
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Gemeinde:
Braunfels
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Gemarkung:
Braunfels
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Flur:
28
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Flurstück:
7/1
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Teilblatt:
2
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In der Gemarkung Braunfels, Flur 28, Flurstück 7/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen.
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RP:
Gießen
, Landkreis:
Lahn-Dill-Kreis
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Gemeinde:
Braunfels
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Gemarkung:
Philippstein
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Flur:
7
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Flurstück:
74
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Teilblatt:
2
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In der Gemarkung Philippstein, Flur 7, Flurstück 74, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen.
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RP:
Gießen
, Landkreis:
Limburg-Weilburg
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Gemeinde:
Weilburg
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Gemarkung:
Bermbach
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Flur:
2
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Flurstück:
51
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Teilblatt:
1
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In der Gemarkung Bermbach, Flur 2, Flurstück 51, verläuft die Gebietsgrenze von der südwestlichen Ecke des Sportplatzes zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 200 der Flur 1 und von der nordwestlichen Ecke des Sportplatzes zum östlichen Eckpunkt des Flurstücks 193 der Flur 1.
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