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Natura 2000 - Verordnung Regierungspräsidium Gießen
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5318-401 Wieseckaue östlich Gießen
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Regierungspräsidium: |
Gießen |
Landkreis: |
Gießen |
Gemeinde: |
Gießen, Buseck |
Größe: |
295,65 ha |
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Anlage 1b:Abgrenzungskarte |
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Gebietskarte (PDF 6,4 M) | |
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Anlage 3b: |
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie
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Brutvogel (B)
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Wachtelkönig (Crex crex)
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VSR Anhang I (B)
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- Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Nahrungshabitaten
- Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
- Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in landwirtschaftlich genutzten Bereichen
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Neuntöter (Lanius collurio)
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VSR Anhang I (B)
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- Erhaltung einer strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
- Erhaltung von Grünlandhabitaten sowie von großflächigen Magerrasenflächen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
- Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
- Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern
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Eisvogel (Alcedo atthis)
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VSR Anhang I (B)
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- Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
- Erhaltung von Ufergehölzen sowie von Steilwänden und Abbruchkanten in Gewässernähe als Bruthabitate
- Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
- Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich genutzten Bereichen.
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Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie
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Brutvogel (B)
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Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe)
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VSR Art.4, Abs.2 (B)
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- Erhaltung von magerem Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
- Erhaltung von kurzrasigem, trockenem Ödland-, Heide- und Brachflächen sowie von strukturreichen Weinbergslagen mit Lesestein-Stützmauern
- Erhaltung von offenen Rohböden, insbesondere in Sand- und Kiesabbaugebieten
- Erhalt störungsarmer Bruthabitate
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Wiesenpieper (Anthus pratensis)
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VSR Art.4, Abs.2 (B)
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- Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
- Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Brut-, Rast- und Nahrungshabitaten
- Erhaltung des Offenlandcharakters der Brut- und Rastgebiete
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Schwarzkehlchen (Saxicola torquata)
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VSR Art.4, Abs.2 (B)
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- Erhalt feuchter Wiesengebiete und schilfbestandener Gräben
- Erhaltung der strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
- Erhaltung von magerem Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
- Erhaltung von trockenen Sandrasen, Ödland-, Heide- und Brachflächen
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Zug- (Z) und Rastvogel (R)
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Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe)
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VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
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- Erhaltung von magerem Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
- Erhaltung von kurzrasigem, trockenem Ödland-, Heide- und Brachflächen sowie von strukturreichen Weinbergslagen mit Lesestein-Stützmauern
- Erhaltung von offenen Rohböden, insbesondere in Sand- und Kiesabbaugebieten
- Erhalt störungsarmer Bruthabitate
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Kiebitz (Vanellus vanellus)
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VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
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- Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut-, Rast- und Nahrungshabitaten
- Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
- Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
- Erhaltung des Offenlandcharakters
- Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feuchter Äcker
- Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Fortpflanzungszeit
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Bekassine (Gallinago gallinago)
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VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
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- Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Rasthabitaten
- Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen gerecht werdenden Bewirtschaftung
- Erhalt für die Art wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
- Erhaltung von zumindest störungsarmen Brut-, Nahrungs- und Rasthabitaten
- Erhaltung des Offenlandcharakters
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Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
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VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
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- Erhaltung strukturreichen Grünlandes durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
- Erhaltung strukturierter Brut- und Nahrungshabitate mit extensiv genutzten Wiesen, Weiden, Brachen, ruderalisiertem Grünland sowie mit Gräben, Wegen und Ansitzwarten (Zaunpfähle, Hochstauden)
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Wiesenpieper (Anthus pratensis)
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VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
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- Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
- Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Brut-, Rast- und Nahrungshabitaten
- Erhaltung des Offenlandcharakters der Brut- und Rastgebiete
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Graureiher (Ardea cinerea)
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VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
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- Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
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Zwergschnepfe (Lymnocryptes minimus)
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VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
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- Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
- Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
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Anlage 4b:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze
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RP:
Gießen
, Landkreis:
Gießen
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Gemeinde:
Gießen
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Gemarkung:
Wieseck
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Flur:
8
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Flurstück:
15/1
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Teilblatt:
1
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In der Gemarkung Wieseck, Flur 8, Flurstück 15/1, verläuft die Grenze vom östlichsten Eckpunkt 7 m auf der Flurstücksgrenze nach Südwesten, von dort über 40 m parallel zum Flurstück 28/2 nach Nordwesten und von dort im rechten Winkel zur Grenze des Flurstücks 28/2.
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RP:
Gießen
, Landkreis:
Gießen
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Gemeinde:
Gießen
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Gemarkung:
Gießen
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Flur:
57
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Flurstück:
5/1
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Teilblatt:
1
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In der Gemarkung Gießen, Flur 57, Flurstück 5/1, verläuft die Grenze von Süden nach Norden vom Rechtswert 3481387 / Hochwert 5607623 weiter über die Rechts-/Hochwerte:
3481382 / 5607636 und 3481372 / 5607642 und 3481358 / 5607673.
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RP:
Gießen
, Landkreis:
Gießen
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Gemeinde:
Gießen
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Gemarkung:
Gießen
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Flur:
56
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Flurstück:
11/1
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Teilblatt:
1
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In der Gemarkung Gießen, Flur 56, Flurstück 11/1, verläuft die Grenze beginnend von der Grenze des Flurstücks 3 entlang des Grabens zum Rechtswert 3480818 / Hochwert 5606957 und weiter zum Rechtswert 3481098 / Hochwert 5606967 an der Strasse.
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RP:
Gießen
, Landkreis:
Gießen
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Gemeinde:
Gießen
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Gemarkung:
Gießen
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Flur:
57
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Flurstück:
1/1
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Teilblatt:
1
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In der Gemarkung Gießen, Flur 57, Flurstück 1/1, verläuft die Grenze vom Rechtswert 3481536 / Hochwert 5607598 auf der nördlichen Flurstücksgrenze zum Rechtswert 3481477 / Hochwert 5607515 an der Strasse.
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