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Natura 2000 - Verordnung Regierungspräsidium Gießen

5119-301 Brückerwald und Hußgeweid

 
Regierungspräsidium: Gießen
Landkreis: Marburg-Biedenkopf
Gemeinde: Amöneburg
Größe: 410,75 ha

Anlage 1a:

Abgrenzungskarte
 
 PDF Gebietskarte (PDF 2,7 M) 
 

Anlage 3a:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie


3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
  • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
  • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
  • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
  • Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushalts
91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
  • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
  • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie

Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
  • Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat einschließlich lokaler Hauptflugrouten der Bechsteinfledermaus
  • Erhaltung ungestörter Winterquartiere
  • Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
Myotis myotis Großes Mausohr
  • Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen, bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs
  • Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
Triturus cristatus Kammmolch
  • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern
  • Erhaltung der Hauptwanderkorridore
  • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
  • Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und strukturreicher Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraumkomplexen

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