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Natura 2000 - Verordnung Regierungspräsidium Gießen

5120-303 Herrenwald östlich Stadtallendorf

 
Regierungspräsidium: Gießen
Landkreis: Vogelsbergkreis, Marburg-Biedenkopf
Gemeinde: Neustadt, Kirtorf, Stadtallendorf
Größe: 2852,08 ha

Anlage 1a:

Abgrenzungskarte
 
 PDF Teilkarte 1 (PDF 21,9 M) 
 PDF Teilkarte 2 (PDF 17,9 M) 
 PDF Teilkarte 3 (PDF 19,9 M) 
 PDF Teilkarte 4 (PDF 20,0 M) 
 

Anlage 3a:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie


3130 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoëto-Nanojuncetea
  • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
  • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
  • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
  • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
  • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
  • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
  • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
  • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
  • Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushalts
91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
  • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
  • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie

Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
  • Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat einschließlich lokaler Hauptflugrouten der Bechsteinfledermaus
  • Erhaltung ungestörter Winterquartiere
  • Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
Myotis myotis Großes Mausohr
  • Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen, bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs
  • Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
Triturus cristatus Kammmolch
  • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern
  • Erhaltung der Hauptwanderkorridore
  • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
  • Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und strukturreicher Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraumkomplexen
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
  • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
  • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
Anlage 4a:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze
RP: Gießen , Landkreis: Marburg-Biedenkopf
Gemeinde: Stadtallendorf
Gemarkung: Stadtallendorf
Flur: 42
Flurstück: 437/64
Teilblatt: 1
In der Gemarkung Stadtallendorf, Flur 42, Flurstück 437/64, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte.
RP: Gießen , Landkreis: Marburg-Biedenkopf
Gemeinde: Stadtallendorf
Gemarkung: Stadtallendorf
Flur: 39
Flurstück: 48/525
Teilblatt: 1
In der Gemarkung Stadtallendorf, Flur 39, Flurstück 48/525, verläuft die Gebietsgrenze ab dem nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 48/201 entlang vorhandener Wege in gerader Strecke zum Rechtswert 3503371 / Hochwert 5631248 und dann im rechten Winkel in gerader Strecke weiter zum Rechtswert 3504073 / Hochwert 5631695 auf der Flurstücksgrenze 48/487.

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