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Natura 2000 - Verordnung Regierungspräsidium Gießen

5215-307 Waldgebiet östlich von Langenaubach

 
Regierungspräsidium: Gießen
Landkreis: Lahn-Dill-Kreis
Gemeinde: Haiger, Breitscheid
Größe: 138,65 ha

Anlage 1a:

Abgrenzungskarte
 
 PDF Gebietskarte (PDF 22,2 M) 
 

Anlage 3a:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie


6110* Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Sedion albi)
  • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte
  • Beibehaltung oder Wiederherstellung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
  • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
  • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
  • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
  • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
  • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen
  • Erhaltung der Funktion der ausgewiesenen Höhle für die LRT-charakteristische Tier- und Pflanzenwelt
  • Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna bei gleichzeitiger Absicherung der Eingänge vor unbefugtem Betreten
  • Erhaltung des typischen Höhlenklimas und des Wasserhaushalts
  • Erhaltung typischer geologischer Prozesse
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie

Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
  • Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat einschließlich lokaler Hauptflugrouten der Bechsteinfledermaus
  • Erhaltung ungestörter Winterquartiere
  • Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
Myotis myotis Großes Mausohr
  • Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit stehendem Totholz und Höhlenbäumen, bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs
  • Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
  • Erhaltung ungestörter Winterquartiere
Anlage 4a:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze
RP: Gießen , Landkreis: Lahn-Dill-Kreis
Gemeinde: Haiger
Gemarkung: Langenaubach
Flur: 18
Flurstück: 6/115
Teilblatt: 1
In der Gemarkung Langenaubach, Flur 18, Flurstück 6/115, verläuft die Gebietsgrenze in nördlicher Verlängerung der östlichen Grenze der Flurstücke 6/79 und 6/83 bis zum Rechtswert 3443364 / Hochwert 5620683 .

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