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Natura 2000 - Verordnung Regierungspräsidium Gießen

5221-301 Wälder nördlich Ohmes

 
Regierungspräsidium: Gießen
Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Antrifttal, Kirtorf
Größe: 271,36 ha

Anlage 1a:

Abgrenzungskarte
 
 PDF Gebietskarte (PDF 4,7 M) 
 

Anlage 3a:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie


3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
  • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
  • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
  • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
  • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
  • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie

Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
  • Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat einschließlich lokaler Hauptflugrouten der Bechsteinfledermaus
  • Erhaltung ungestörter Winterquartiere
  • Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
Myotis myotis Großes Mausohr
  • Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen, bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs
  • Erhaltung von funktionsfähigen Sommerquartieren
Triturus cristatus Kammmolch
  • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern
  • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
  • Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und strukturreicher Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraumkomplexen
Anlage 4a:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Antrifttal
Gemarkung: Ruhlkirchen
Flur: 11
Flurstück: 1
Teilblatt: 1
In der Gemarkung Ruhlkirchen, Flur 11, Flurstück 1, verläuft die Gebietsgrenze vom nördlichen Eckpunkt des Flurstücks 1 der Flur 6 der Gemarkung Ohmes über 150 m entlang der Flurstücksgrenze nach Südwesten und jeweils in gerader Linie weiter über die Rechts-/Hochwerte: 3512537 / 5627867 und 3512627 / 5628015 und 3512587 / 5628220 und 3512439 / 5628271 auf der Grenze des Flurstücks 3.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Kirtorf
Gemarkung: Arnshain
Flur: 16
Flurstück: 78
Teilblatt: 1
In der Gemarkung Arnshain, Flur 16 verläuft die Gebietsgrenze vom südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 78 über 105 m entlang der Flurstücksgrenze nach Norden und von dort in gerader Linie nach Westen bis zur Grenze des Flurstücks 1 in der Flur 17.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Kirtorf
Gemarkung: Arnshain
Flur: 19
Flurstück: 21
Teilblatt: 1
In der Gemarkung Arnshain, Flur 19, Flurstück 21, verläuft die Gebietsgrenze vom nördlichen Eckpunkt des Flurstücks 1 der Flur 20 in gerader Linie weiter zum Rechtswert 3509843 / Hochwert 5627732 auf der Grenze des Flurstücks 24.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Antrifttal
Gemarkung: Ohmes
Flur: 7
Flurstück: 4/1
Teilblatt: 1
In der Gemarkung Ohmes, Flur 7, Flurstück 4/1, verläuft die südliche Gebietsgrenze ab dem nordöstlichen Eckpunkt des Wegeflurstücks 21/1 über 160 m entlang der südlichen Flurstücksgrenze 4/1 und von dort weiter zum Rechtswert 3513154 / Hochwert 5626114 und weiter zum Rechtswert 3513251 / Hochwert 5626176 und jeweils in gerader Linie weiter über die Rechts-/Hochwerte: 3513256 / 5626162 und 3513475 / 5626321 auf der Grenze des Flurstücks 18/1.

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