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Natura 2000 - Verordnung Regierungspräsidium Gießen

5314-301 Hoher Westerwald

 
Regierungspräsidium: Gießen
Landkreis: Lahn-Dill-Kreis
Gemeinde: Haiger, Herborn, Breitscheid, Driedorf
Größe: 1965,11 ha

Anlage 1a:

Abgrenzungskarte
 
 PDF Teilkarte 1 (PDF 1,1 M) 
 PDF Teilkarte 2 (PDF 1,4 M) 
 PDF Teilkarte 3 (PDF 5,5 M) 
 PDF Teilkarte 4 (PDF 18,4 M) 
 PDF Teilkarte 5 (PDF 18,7 M) 
 

Anlage 3a:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie


3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
  • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
  • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
  • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
6110* Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Sedion albi)
  • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte
  • Beibehaltung oder Wiederherstellung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
  • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
  • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
  • Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
  • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
  • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
  • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
  • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
6520 Berg-Mähwiesen
  • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
  • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation
  • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes
  • Erhaltung der Störungsarmut
8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen
  • Erhaltung der Funktion der ausgewiesenen Höhle für die LRT-charakteristische Tier- und Pflanzenwelt
  • Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna bei gleichzeitiger Absicherung der Eingänge vor unbefugtem Betreten
  • Erhaltung des typischen Höhlenklimas und des Wasserhaushalts
  • Erhaltung typischer geologischer Prozesse
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
  • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
  • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie

Lycaena helle Blauschillernder Feuerfalter
  • Erhaltung von Feuchtwiesen oder Bergwiesen mit einem hohen Anteil von Schlangen-Knöterich (Polygonum bistorta)
  • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Feuchtwiesen oder Bergwiesen, die zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
Euphydryas aurinia Skabiosen Scheckenfalter
  • Erhaltung von Magerrasen und Wiesen mit stabilen Beständen der Futterpflanzen Teufelsabbiß (Succisa pratensis), Knautie (Knautia arvensis) bzw. Tauben-Skabiose (Scabiosa columbaria)
  • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung der Magerrasen und Wiesen
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
  • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
  • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
  • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Anlage 4a:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze
RP: Gießen , Landkreis: Lahn-Dill-Kreis
Gemeinde: Breitscheid
Gemarkung: Breitscheid
Flur: 12
Flurstück: 23
Teilblatt: 2
In der Gemarkung Breitscheid, Flur 12, Flurstück 23, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte.
RP: Gießen , Landkreis: Lahn-Dill-Kreis
Gemeinde: Breitscheid
Gemarkung: Gusternhain
Flur: 3
Flurstück: 2/1
Teilblatt: 2
In der Gemarkung Gusternhain, Flur 3, Flurstück 2/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte.
RP: Gießen , Landkreis: Lahn-Dill-Kreis
Gemeinde: Breitscheid
Gemarkung: Gusternhain
Flur: 4
Flurstück: 177/1
Teilblatt: 4
In der Gemarkung Gusternhain, Flur 4, Flurstück 177/1, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3442534 / Hochwert 5613768 weiter nach Südwest in gerader Line zum Rechtswert 3442386 / Hochwert 5613653, danach folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte.
RP: Gießen , Landkreis: Lahn-Dill-Kreis
Gemeinde: Breitscheid
Gemarkung: Rabenscheid
Flur: 1
Flurstück: 49
Teilblatt: 1
In der Gemarkung Rabenscheid, Flur 1, Flurstück 49, folgt die Gebietsgrenze dem vorhandenen Forstweg auf Grundlage der Forstgrundkarte.
RP: Gießen , Landkreis: Lahn-Dill-Kreis
Gemeinde: Driedorf
Gemarkung: Driedorf
Flur: 29
Flurstück: 2/4
Teilblatt: 4
In der Gemarkung Driedorf, Flur 29, Flurstück 2/4, folgt die Gebietsgrenze dem vorhandenen Forstweg auf Grundlage der Forstgrundkarte.
RP: Gießen , Landkreis: Lahn-Dill-Kreis
Gemeinde: Driedorf
Gemarkung: Heisterberg
Flur: 3
Flurstück: 2
Teilblatt: 3
In der Gemarkung Heisterberg, Flur 3, Flurstück 2, folgt die Gebietsgrenze nach Norden dem vorhandenen Forstweg auf Grundlage der Forstgrundkarte und der geraden Verlängerung dieses Weges.
RP: Gießen , Landkreis: Lahn-Dill-Kreis
Gemeinde: Driedorf
Gemarkung: Heisterberg
Flur: 3
Flurstück: 120
Teilblatt: 3
In der Gemarkung Heisterberg, Flur 3, Flurstück 120, folgt die Gebietsgrenze dem vorhandenen Forstweg auf Grundlage der Forstgrundkarte.
RP: Gießen , Landkreis: Lahn-Dill-Kreis
Gemeinde: Driedorf
Gemarkung: Hohenroth
Flur: 2
Flurstück: 29/3
Teilblatt: 3
In der Gemarkung Hohenroth, Flur 2, Flurstück 29/3, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte.
RP: Gießen , Landkreis: Lahn-Dill-Kreis
Gemeinde: Driedorf
Gemarkung: Hohenroth
Flur: 2
Flurstück: 32
Teilblatt: 3
In der Gemarkung Hohenroth, Flur 2, Flurstück 32, folgt die Gebietsgrenze dem vorhandenen Forstweg auf Grundlage der Forstgrundkarte.
RP: Gießen , Landkreis: Lahn-Dill-Kreis
Gemeinde: Driedorf
Gemarkung: Roth/D.
Flur: 5
Flurstück: 10/1
Teilblatt: 5
In der Gemarkung Roth/D., Flur 5, Flurstück 10/1, verläuft die Gebietsgrenze von der Flurstücksgrenze 11/1 nach Westen entlang dem vorhandenen Forstweg auf Grundlage der Forstgrundkarte.
RP: Gießen , Landkreis: Lahn-Dill-Kreis
Gemeinde: Driedorf
Gemarkung: Waldaubach
Flur: 1
Flurstück: 8
Teilblatt: 1
In der Gemarkung Waldaubach, Flur 1, Flurstück 8, verläuft die Gebietsgrenze von dem nördlichen Eckpunkt des Flurstücks 7/1 in gerader Linie weiter zum Rechtswert 3438006 / Hochwert 5616160 auf der nordöstlichen Grenze des Flurstücks 8.
RP: Gießen , Landkreis: Lahn-Dill-Kreis
Gemeinde: Driedorf
Gemarkung: Waldaubach
Flur: 2
Flurstück: 265
Teilblatt: 1
In der Gemarkung Waldaubach, Flur 2, Flurstück 265, folgt die Gebietsgrenze dem vorhandenen Forstweg auf Grundlage der Forstgrundkarte.
RP: Gießen , Landkreis: Lahn-Dill-Kreis
Gemeinde: Haiger
Gemarkung: Langenaubach
Flur: 14
Flurstück: 318/2
Teilblatt: 2
In der Gemarkung Langenaubach, Flur 14, Flurstück 318/2, verläuft die Gebietsgrenze in Verlängerung der Grenze der Flurstücke 313 und 310/1 weiter bis zum Flurstück 20/2.
RP: Gießen , Landkreis: Lahn-Dill-Kreis
Gemeinde: Haiger
Gemarkung: Langenaubach
Flur: 17
Flurstück: 19/2
Teilblatt: 2
In der Gemarkung Langenaubach, Flur 17, Flurstück 19/2, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3441808 / Hochwert 5618813 weiter nach Südost in gerader Line zum Rechtswert 3441895 / Hochwert 5618708 und weiter über die Rechts-/Hochwerte: 3441817 / 5618622 und 3441665 / 5618696. Im Übrigen folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte.
RP: Gießen , Landkreis: Lahn-Dill-Kreis
Gemeinde: Haiger
Gemarkung: Langenaubach
Flur: 18
Flurstück: 12/4
Teilblatt: 2
In der Gemarkung Langenaubach, Flur 18 verläuft die Gebietsgrenze in Verlängerung der Grenze der Flurstücke 81 und 293 der Flur 12 bis zum Rechtswert 3442934 / Hochwert 5619265 und von dort in gerader Linie zum Rechtswert 3442959 / Hochwert 5619259.
RP: Gießen , Landkreis: Lahn-Dill-Kreis
Gemeinde: Herborn
Gemarkung: Schönbach
Flur: 15
Flurstück: 9/16
Teilblatt: 5
In der Gemarkung Schönbach, Flur 15, Flurstück 9/16, verläuft die Grenze vom Rechtswert 3444809 / Hochwert 5614445 auf dem nördlich gelegenen Flurstück 6/2 in gerader Linie nach Süden auf den an der Waldrandecke gelegenen Rechtswert 3444962 / Hochwert 5614100 und von dort entlang der Waldrandgrenze bis zum Weg oberhalb des Steinbruches. Der Grenzverlauf folgt dann zunächst dem Weg und dann dem Gewässergraben nach Süden bis zum Flurstück 10/1.
RP: Gießen , Landkreis: Lahn-Dill-Kreis
Gemeinde: Herborn
Gemarkung: Schönbach
Flur: 16
Flurstück: 6/1
Teilblatt: 5
In der Gemarkung Schönbach, Flur 16 Flurstück 6/1, verläuft die Grenze vom Rechtswert 3444809 / Hochwert 5614445 auf dem nördlich gelegenen Flurstück 6/2 in gerader Linie nach Süden auf den an der Waldrandecke gelegenen Rechtswert 3444962 / Hochwert 5614100 und von dort entlang der Waldrandgrenze bis zum Weg oberhalb des Steinbruches. Der Grenzverlauf folgt dann zunächst dem Weg und dann dem Gewässergraben nach Süden bis zum Flurstück 10/1.

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