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Natura 2000 - Verordnung Regierungspräsidium Gießen

5319-301 Hoher Stein bei Nordeck

 
Regierungspräsidium: Gießen
Landkreis: Gießen
Gemeinde: Allendorf/ Lumda
Größe: 31,6 ha

Anlage 1a:

Abgrenzungskarte
 
 PDF Gebietskarte (PDF 4,1 M) 
 

Anlage 3a:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie


9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie

Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
  • Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat einschließlich lokaler Hauptflugrouten der Bechsteinfledermaus
  • Erhaltung ungestörter Winterquartiere
  • Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
Myotis myotis Großes Mausohr
  • Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen, bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs
  • Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten im Offenland
  • Erhaltung von funktionfähigen Sommerquartieren
  • Erhaltung ungestörter Winterquartiere
Anlage 4a:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze
RP: Gießen , Landkreis: Gießen
Gemeinde: Allendorf (Lumda)
Gemarkung: Nordeck
Flur: 3
Flurstück: 40/6
Teilblatt: 1
In der Gemarkung Nordeck, Flur 3, Flurstück 40/6, verläuft die Gebietsgrenze in direkter Verlängerung der Grenze der Flurstücke 40/7 und 40/5.
RP: Gießen , Landkreis: Gießen
Gemeinde: Allendorf (Lumda)
Gemarkung: Nordeck
Flur: 9
Flurstück: 1/1
Teilblatt: 1
In der Gemarkung Nordeck, Flur 9, Flurstück 1/1, verläuft die Gebietsgrenze ab dem Flurstück 47/1 der Flur 3 bis zum Rechtswert 3489949 / Hochwert 5617963 entlang der Forst-Abteilungsgrenze und ab dem oben genannten Rechts-/Hochwert weiter in gerader Linie zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 67/1 der Flur 3.

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