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Natura 2000 - Verordnung Regierungspräsidium Gießen

5321-301 Talauen von Brenderwasser, Sengersbach, Wannbach- und Köpfelbachtal

 
Regierungspräsidium: Gießen
Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Lauterbach (Hessen), Lautertal (Vogelsberg), Schwalmtal, Feldatal
Größe: 174,68 ha

Anlage 1a:

Abgrenzungskarte
 
 PDF Teilkarte 1 (PDF 8,5 M) 
 PDF Teilkarte 2 (PDF 9,8 M) 
 PDF Teilkarte 3 (PDF 8,2 M) 
 

Anlage 3a:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie


3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
  • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
  • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
  • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
6520 Berg-Mähwiesen
  • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
  • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
  • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
  • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie

Cottus gobio Groppe
  • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandig-kiesiger Sohle) und gehölzreichen Ufern
  • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Lampetra planeri Bachneunauge
  • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
  • Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Gewässerqualität
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
  • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
  • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
  • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Anlage 4a:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Lauterbach (Hessen)
Gemarkung: Allmenrod
Flur: 11
Flurstück: 1
Teilblatt: 3
In der Gemarkung Allmenrod, Flur 11, Flurstück 1, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3524100 / Hochwert 5609250 nach Westen zum Rechtswert 3524070 / Hochwert 5609265 .
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Lauterbach (Hessen)
Gemarkung: Allmenrod
Flur: 11
Flurstück: 3
Teilblatt: 3
In der Gemarkung Allmenrod, Flur 11, Flurstück 3, verläuft die Gebietsgrenze vom Eckpunkt des westlichen Flurstücks 4/1 zum Rechtswert 3524169 / Hochwert 5609329 .
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Lauterbach (Hessen)
Gemarkung: Allmenrod
Flur: 12
Flurstück: 19
Teilblatt: 3
In der Gemarkung Allmenrod, Flur 12, Flurstück19, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3524762 / Hochwert 5610400 auf der Flurstücksgrenze 18/1 in gerader Linie weiter bis auf die Flurstücksgrenze 20/1 in einem Abstand von 78 m zum Wegeflurstück 53.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Lauterbach (Hessen)
Gemarkung: Allmenrod
Flur: 12
Flurstück: 18/2
Teilblatt: 3
In der Gemarkung Allmenrod, Flur 12, Flurstück 18/2, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3524762 / Hochwert 5610400 auf der Flurstücksgrenze 18/1 in gerader Linie weiter bis auf die Flurstücksgrenze 20/1 in einem Abstand von 78 m zum Wegeflurstück 53.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Lautertal (Vogelsberg)
Gemarkung: Dirlammen
Flur: 5
Flurstück: 54
Teilblatt: 2
In der Gemarkung Dirlammen, Flur 5, Flurstück 54, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3520036 / Hochwert 5609305 in gerader Linie nach Osten weiter zum Rechtswert 3520127 / Hochwert 5609291 und in gerader Linie weiter zum Rechtswert 3520262 / Hochwert 5609307 und in gerader Linie weiter zum Rechtswert 3520279 / Hochwert 5609299 .
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Lautertal (Vogelsberg)
Gemarkung: Dirlammen
Flur: 5
Flurstück: 55
Teilblatt: 2
In der Gemarkung Dirlammen, Flur 5, Flurstück 55, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3520036 / Hochwert 5609305 in gerader Linie nach Osten weiter zum Rechtswert 3520127 / Hochwert 5609291 und in gerader Linie weiter zum Rechtswert 3520262 / Hochwert 5609307 und in gerader Linie weiter zum Rechtswert 3520279 / Hochwert 5609299 .
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Lautertal (Vogelsberg)
Gemarkung: Dirlammen
Flur: 5
Flurstück: 56
Teilblatt: 2
In der Gemarkung Dirlammen, Flur 5, Flurstück 56, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3520036 / Hochwert 5609305 in gerader Linie nach Osten weiter zum Rechtswert 3520127 / Hochwert 5609291 und in gerader Linie weiter zum Rechtswert 3520262 / Hochwert 5609307 und in gerader Linie weiter zum Rechtswert 3520279 / Hochwert 5609299 .
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Lauterbach (Hessen)
Gemarkung: Wallenrod
Flur: 19
Flurstück: 1/3
Teilblatt: 2
In der Gemarkung Wallenrod, Flur 19, Flurstück 1/3, verläuft die Gebietsgrenze vom südöstlichen Eckpunkt des Gewässerflurstücks 16 der Flur 9 der Gemarkung Storndorf in gerader Linie weiter zum Rechtswert 3520356 / Hochwert 5611545 .
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Lautertal (Vogelsberg)
Gemarkung: Dirlammen
Flur: 8
Flurstück: 37/1
Teilblatt: 3
In der Gemarkung Dirlammen, Flur 8, Flurstück 37/1, verläuft die Gebietsgrenze vom südöstlichen Eckpunkt des Wegeflurstücks 42/1 in gerader Linie weiter zum Rechtswert 3522452 / Hochwert 5608515 und in gerader Linie weiter bis auf die Flurstücksgrenze 44 in einem Abstand von 51 m zum Wegeflurstück 42/1.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Schwalmtal
Gemarkung: Storndorf
Flur: 9
Flurstück: 13
Teilblatt: 2
In der Gemarkung Storndorf, Flur 9, Flurstück 13, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3519950 / Hochwert 5611964 in gerader Linie nach Südosten weiter zum Rechtswert 3519974 / Hochwert 5611954 .
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Schwalmtal
Gemarkung: Storndorf
Flur: 9
Flurstück: 14
Teilblatt: 2
In der Gemarkung Storndorf, Flur 9, Flurstück 14, verläuft die Gebietsgrenze entlang der Nutzungsgrenze nach Süden und vom Rechtswert 3520197 / Hochwert 5611436 in gerader Linie weiter zum Rechtswert 3520186 / Hochwert 5611406 .
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Schwalmtal
Gemarkung: Storndorf
Flur: 11
Flurstück: 42
Teilblatt: 2
In der Gemarkung Storndorf, Flur 11, Flurstück 42, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3518867 / Hochwert 5611310 nach Nordwesten weiter zum Rechtswert 3518798 / Hochwert 5611316 und weiter zum Rechtswert 3518713 / Hochwert 5611330 . Von dort folgt die Gebietsgrenze dem vorhandenen Forstweg auf Grundlage der Forstgrundkarte.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Schwalmtal
Gemarkung: Storndorf
Flur: 12
Flurstück: 4
Teilblatt: 2
In der Gemarkung Storndorf, Flur 12, Flurstück 4, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3518940 / Hochwert 5611267 nach Westen weiter zum Rechtswert 3518893 / Hochwert 5611270 in Verlängerung der Nutzungslinie.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Schwalmtal
Gemarkung: Vadenrod
Flur: 11
Flurstück: 2/4
Teilblatt: 2
In der Gemarkung Vadenrod, Flur 11, Flurstück 2/4, verläuft die Gebietsgrenze entlang der Geländekante vom Rechtswert 3519678 / Hochwert 5613356 nach Süden zum Rechtswert 3519709 / Hochwert 5613264 und jeweils in gerader Linie weiter über die Rechts-/Hochwerte: 3519701 / 5612966 und 3519741 / 5612885.

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