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Natura 2000 - Verordnung Regierungspräsidium Gießen

5416-301 Weinberg bei Wetzlar

 
Regierungspräsidium: Gießen
Landkreis: Lahn-Dill-Kreis
Gemeinde: Wetzlar
Größe: 183,41 ha

Anlage 1a:

Abgrenzungskarte
 
 PDF Gebietskarte (PDF 31,4 M) 
 

Anlage 3a:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie


3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
  • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
  • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
  • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
4030 Trockene europäische Heiden
  • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
  • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung auf Sekundärstandorten
6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
  • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
  • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii
  • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte
  • Erhaltung der Nährstoffarmut
  • Erhaltung einer bestandserhaltenden Bewirtschaftung
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie

Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
  • Erhaltung von alten, strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat einschließlich lokaler Hauptflugrouten der Bechsteinfledermaus
  • Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
Myotis myotis Großes Mausohr
  • Erhaltung von alten ,großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit stehendem Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs.
  • Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten im Offenland
  • Erhaltung von funktionsfähigen Sommerquartieren
Triturus cristatus Kammmolch
  • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern
  • Erhaltung der Hauptwanderkorridore
  • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
  • Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und strukturreicher Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraumkomplexen
Lucanus cervus Hirschkäfer
  • Erhaltung von Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz und mit alten, dickstämmigen und insbesondere z. T. abgängigen Eichen v. a. an äußeren und inneren, wärmegetönten Bestandsrändern
Anlage 4a:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze
RP: Gießen , Landkreis: Lahn-Dill-Kreis
Gemeinde: Wetzlar
Gemarkung: Steindorf
Flur: 19
Flurstück: 3
Teilblatt: 1
In der Gemarkung Steindorf, Flur 19, Flurstück 3, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen.
RP: Gießen , Landkreis: Lahn-Dill-Kreis
Gemeinde: Wetzlar
Gemarkung: Wetzlar
Flur: 60
Flurstück: 9/3
Teilblatt: 1
In der Gemarkung Wetzlar, Flur 60, Flurstück 9/3, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3462809 / Hochwert 5600991 in gerader Linie nach Süden zum Rechtswert 3462833 / Hochwert 5600941 .

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