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Natura 2000 - Verordnung Regierungspräsidium Gießen

5419-301 Wetterniederung bei Lich

 
Regierungspräsidium: Gießen
Landkreis: Gießen
Gemeinde: Lich
Größe: 364,92 ha

Anlage 1a:

Abgrenzungskarte
 
 PDF Gebietskarte (PDF 22,4 M) 
 

Anlage 3a:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie


3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
  • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
  • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
  • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
  • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
  • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
  • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
  • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
  • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae)
  • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
  • Erhaltung des Wasserhaushalts
  • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
  • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
  • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie

Triturus cristatus Kammmolch
  • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern
  • Erhaltung der Hauptwanderkorridore
  • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
  • Erhaltung strukturreicher Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraumkomplexen

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