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Natura 2000 - Verordnung Regierungspräsidium Gießen

5422-303 Talauen bei Herbstein

 
Regierungspräsidium: Gießen, Kassel
Landkreis: Vogelsbergkreis, Fulda
Gemeinde: Herbstein, Grebenhain, Großenlüder, Bad Salzschlirf
Größe: 1379,11 ha

Anlage 1a:

Abgrenzungskarte
 
 PDF Teilkarte 1 (PDF 2,5 M) 
 PDF Teilkarte 2 (PDF 5,4 M) 
 PDF Teilkarte 3 (PDF 8,3 M) 
 PDF Teilkarte 4 (PDF 1,4 M) 
 PDF Teilkarte 5 (PDF 1,5 M) 
 PDF Teilkarte 6 (PDF 7,9 M) 
 PDF Teilkarte 7 (PDF 1,5 M) 
 PDF Teilkarte 8 (PDF 2,4 M) 
 

Anlage 3a:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie


3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
  • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
  • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
  • Erhaltung einer an traditionellen Nutzungsformen orientierten bestandserhaltenden Teich-Bewirtschaftung
  • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
  • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
  • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
  • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (* besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen)
  • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
  • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
  • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
  • Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
  • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae)
  • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
  • Erhaltung des Wasserhaushalts
  • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
  • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts
6520 Berg-Mähwiesen
  • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
  • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation
  • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes
  • Erhaltung der Störungsarmut
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
  • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
  • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie

Cottus gobio Groppe
  • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandig-kiesiger Sohle) und gehölzreichen Ufern
  • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Lampetra planeri Bachneunauge
  • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
  • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
  • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
  • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
  • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Margaritifera magaritifera Flussperlmuschel
  • Erhaltung von nährstoffarmen, schnell fließenden, kalkarmen, sauerstoffreichen Bächen mit sich selbst reproduzierenden Bachforellenvorkommen, einer weitgehend unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik
  • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
  • Erhaltung der biologischen Durchgängigkeit der Gewässer
  • Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Grünlandnutzung in der Aue, die zur Erhaltung nährstoffarmer Gewässer beiträgt
  • Erhaltung von Gewässerrandstreifen zur Minimierung von Nährstoffeinträgen und Feinsedimenten aus der Umgebung
Anlage 4a:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Grebenhain
Gemarkung: Heisters
Flur: 5
Flurstück: 2
Teilblatt: 7
In der Gemarkung Heisters, Flur 5, Flurstück 2, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Grebenhain
Gemarkung: Ilbeshausen
Flur: 3
Flurstück: 27
Teilblatt: 6
In der Gemarkung Ilbeshausen, Flur 3, Flurstück 27, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3521986 / Hochwert 5599145 an der Grenze zur Straße in gerader Linie zum Rechtswert 3522113 / Hochwert 5599208 und weiter in gerader Linie zum nördlichsten Eckpunkt des Flurstücks 3 in der Flur 4.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Grebenhain
Gemarkung: Ilbeshausen
Flur: 4
Flurstück: 8
Teilblatt: 6
In der Gemarkung Ilbeshausen, Flur 4, Flurstück 8, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3521986 / Hochwert 5599145 an der Grenze zur Straße in gerader Linie zum Rechtswert 3522113 / Hochwert 5599208 und weiter in gerader Linie zum nördlichsten Eckpunkt des Flurstücks 3 in der Flur 4.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Grebenhain
Gemarkung: Ilbeshausen
Flur: 6
Flurstück: 26
Teilblatt: 6
In der Gemarkung Ilbeshausen, Flur 6, Flurstück 26, verläuft die Gebietsgrenze von einem Punkt auf der westlichen Flurstücksgrenze, der 51 m von der südwestlichen Flurstücksecke entfernt ist, in gerader Linie nach Osten zu einem 44 Meter von der südöstlichen Flurstücksecke entfernten Punkt.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Grebenhain
Gemarkung: Ilbeshausen
Flur: 10
Flurstück: 115/1
Teilblatt: 6
In der Gemarkung Ilbeshausen, Flur 10, Flurstück 115/1, verläuft die Gebietsgrenze von der südwestlichen Ecke über 58 Meter entlang der Flurstücksgrenze nach Südosten, von dort in gerader Linie auf einen Punkt auf der nördlichen Flurstücksgrenze, der 87 Meter vom nördlichsten Eckpunkt des Flurstücks entfernt ist.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Grebenhain
Gemarkung: Zahmen
Flur: 4
Flurstück: 15
Teilblatt: 7
In der Gemarkung Zahmen, Flur 4, Flurstück 15, folgt die südliche Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Grebenhain
Gemarkung: Zahmen
Flur: 4
Flurstück: 16
Teilblatt: 7
In der Gemarkung Zahmen, Flur 4, Flurstück 16, folgt die südliche Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Grebenhain
Gemarkung: Zahmen
Flur: 5
Flurstück: 3
Teilblatt: 7
In der Gemarkung Zahmen, Flur 5, Flurstück 3, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Grebenhain
Gemarkung: Zahmen
Flur: 5
Flurstück: 6
Teilblatt: 7
In der Gemarkung Zahmen, Flur 5, Flurstück 6 folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Grebenhain
Gemarkung: Zahmen
Flur: 6
Flurstück: 3
Teilblatt: 7
In der Gemarkung Zahmen, Flur 6, Flurstück 3, verläuft die Gebietsgrenze von der nordwestlichen Ecke des Flurstücks 4 zum Rechtswert 3531508 / Hochwert 5599003 und danach folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Herbstein
Gemarkung: Altenschlirf
Flur: 6
Flurstück: 10/5
Teilblatt: 4
In der Gemarkung Altenschlirf, Flur 6, Flurstück 10/5, verläuft die Gebietsgrenze von der südwestlichen Ecke des Flurstücks 1, der Flur 5, der Gemarkung Schlechtenwegen zum Rechtswert 3528800/ Hochwert 5601879 auf der Nutzungsgrenze des Waldweges.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Herbstein
Gemarkung: Herbstein
Flur: 13
Flurstück: 68/4
Teilblatt: 3
In der Gemarkung Herbstein, Flur 13, Flurstück 68/4, verläuft die Gebietsgrenze vom Eckpunkt des Flurstücks 50 jeweils in gerader Linie vom Rechtswert 3526571 / Hochwert 5603718 über die Rechts-Hochwerte: 3526635 / 5603708 und 3526670 / 5603679 und 3526686 / 5603652 und 3526685 / 5603620 weiter zum Rechtswert 3526668 / Hochwert 5603564 an dem Wegeflurstück 50.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Herbstein
Gemarkung: Herbstein
Flur: 19
Flurstück: 50/1
Teilblatt: 2
In der Gemarkung Herbstein, Flur 19, Flurstück 50/1, verläuft die Gebietsgrenze vom Wegeflurstück 37 zum Rechtswert 3522873 / Hochwert 5600950 und weiter in gerader Linie nach Süden zum Rechtswert 3522885 / Hochwert 5600887 auf der Grenze zum Wegeflurstück 39.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Herbstein
Gemarkung: Schlechtenwegen
Flur: 6
Flurstück: 59
Teilblatt: 4
In der Gemarkung Schlechtenwegen, Flur 6, Flurstück 59, verläuft die Gebietsgrenze von Norden nach Süden vom Rechtswert 3531078 / Hochwert 5600904 in gerader Linie zum Rechtswert 3531098 / Hochwert 5600807 und weiter nach Osten zum Rechtswert 3531165 / Hochwert 5600796.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Herbstein
Gemarkung: Steinfurt
Flur: 2
Flurstück: 45/8
Teilblatt: 7
In der Gemarkung Steinfurt, Flur 2, Flurstück 45/8 und 59, verläuft die Gebietsgrenze von Nord nach Süd vom Rechtswert 3529269 / Hochwert 5599252 an der Straße zum Rechtswert 3529290/ Hochwert 5599214 auf der südlichen Grenze des Flurstück 59.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Herbstein
Gemarkung: Steinfurt
Flur: 2
Flurstück: 59
Teilblatt: 7
In der Gemarkung Steinfurt, Flur 2, Flurstück 45/8 und 59, verläuft die Gebietsgrenze von Nord nach Süd vom Rechtswert 3529269 / Hochwert 5599252 an der Straße zum Rechtswert 3529290/ Hochwert 5599214 auf der südlichen Grenze des Flurstück 59.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Herbstein
Gemarkung: Stockhausen
Flur: 17
Flurstück: 4
Teilblatt: 4
In der Gemarkung Stockhausen, Flur 17, Flurstück 4, verläuft die Gebietsgrenze von West nach Ost zuerst auf vorhandenen Forstwegen und dann vom Rechtswert 3529339 / Hochwert 5602018 über den Rechtswert 3529393 / Hochwert 5602007 bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 6 in der Flur 17.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Lautertal (Vogelsberg)
Gemarkung: Hopfmannsfeld
Flur: 7
Flurstück: 59
Teilblatt: 2
In der Gemarkung Hopfmannsfeld, Flur 7, Flurstück 59, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3523293 / Hochwert 5604460 in gerader Linie nach Süden, anfangs entlang der Waldgrenze, zum Rechtswert 3523209 / Hochwert 5604337 und weiter in gerader Linie nach Osten zum Rechtswert 3523229 / Hochwert 5604330 und weiter in gerader Linie nach Nordosten zum Rechtswert 3523274 / Hochwert 5604392 und weiter in gerader Linie nach Osten zum Rechtswert 3523357 / Hochwert 5604401 auf der Nutzungsgrenze.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Lautertal (Vogelsberg)
Gemarkung: Hopfmannsfeld
Flur: 7
Flurstück: 62
Teilblatt: 2
In der Gemarkung Hopfmannsfeld, Flur 7, Flurstück 62, verläuft die nördliche Gebietsgrenze von West nach Ost entlang des Waldrandes bis zum Rechtswert 3522810/ Hochwert 5604510 und weiter über die Rechts- Hochwerte 3522816/ 5604510, 3522831 / 5604507, 3522875 / 5604500 und 3522889 / 5604498 und von hier in gerader Linie zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 56. Die südliche Gebietsgrenze verläuft von der nordöstlichen Ecke des Flurstücks 60 in gerader Linie zum Rechstwert 3522889 / Hochwert 5604424 und weiter in gerader Linie zum Rechtswert 3522938 / Hochwert 5604458.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Lautertal (Vogelsberg)
Gemarkung: Hopfmannsfeld
Flur: 7
Flurstück: 68
Teilblatt: 2
In der Gemarkung Hopfmannsfeld, Flur 7, Flurstück 68, verläuft die Gebietsgrenze über 99 Meter auf der westlichen Flurstücksgrenze nach Norden und von dort in gerader Linie auf einen Punkt der östlichen Grenze, der 97 Meter von der südöstlichen Ecke des Flurstücks entfernt ist.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Lautertal (Vogelsberg)
Gemarkung: Hopfmannsfeld
Flur: 10
Flurstück: 5/1
Teilblatt: 2
In der Gemarkung Hopfmannsfeld, Flur 10, Flurstück 5/1, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3523444 / Hochwert 5604941 an der westlichen Flurstücksgrenze in gerader Linie zum Rechtswert 3523480 / Hochwert 5604943 und weiter in gerader Linie zur nordwestlichen Ecke des Flurstücks 4/1.

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