Hessen Logo Regierungspräsidium Gießen hessen.de | Hilfe
Natura 2000 - Verordnung Regierungspräsidium Gießen

5516-302 Waldgebiete südwestlich von Weilmünster

 
Regierungspräsidium: Gießen
Landkreis: Limburg-Weilburg
Gemeinde: Weilmünster
Größe: 142,44 ha

Anlage 1a:

Abgrenzungskarte
 
 PDF Gebietskarte (PDF 9,7 M) 
 

Anlage 3a:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie


6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
  • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie

Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
  • Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat einschließlich lokaler Hauptflugrouten der Bechsteinfledermaus
  • Erhaltung ungestörter Winterquartiere
  • Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
Myotis myotis Großes Mausohr
  • Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen, bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs
  • Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten im Offenland
  • Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
  • Erhaltung ungestörter Winterquartiere
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
  • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
  • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
  • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Maculinea teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling
  • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica scabrinodis
  • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
Anlage 4a:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze
RP: Gießen , Landkreis: Limburg-Weilburg
Gemeinde: Weilmünster
Gemarkung: Rohnstadt
Flur: 2
Flurstück: 22/2
Teilblatt: 1
In der Gemarkung Rohnstadt, Flur 2, Flurstück 22/2, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte.
RP: Gießen , Landkreis: Limburg-Weilburg
Gemeinde: Weilmünster
Gemarkung: Rohnstadt
Flur: 6
Flurstück: 37
Teilblatt: 1
In der Gemarkung Rohnstadt, Flur 6, Flurstück 37, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte.

Zum Anfang der Seite