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Natura 2000 - Verordnung Regierungspräsidium Gießen

5615-303 Wald und Schiefergruben bei Langhecke und Klein-Weinbach

 
Regierungspräsidium: Gießen
Landkreis: Limburg-Weilburg
Gemeinde: Villmar, Weinbach
Größe: 331,31 ha

Anlage 1a:

Abgrenzungskarte
 
 PDF Gebietskarte (PDF 18,4 M) 
 

Anlage 3a:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie


8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas
  • Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik
  • Erhaltung offener, besonnter Standorte
8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation
  • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes
  • Erhaltung der Störungsarmut
8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii
  • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte
  • Erhaltung der Nährstoffarmut
  • Erhaltung einer bestandserhaltenden Bewirtschaftung
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
  • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
  • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie

Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
  • Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat einschließlich lokaler Hauptflugrouten der Bechsteinfledermaus
  • Erhaltung ungestörter Winterquartiere
  • Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
Myotis myotis Großes Mausohr
  • Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen, bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs
  • Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten im Offenland
  • Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
  • Erhaltung ungestörter Winterquartiere
Anlage 4a:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze
RP: Gießen , Landkreis: Limburg-Weilburg
Gemeinde: Villmar
Gemarkung: Langhecke
Flur: 1
Flurstück: 10/14
Teilblatt: 1
In der Gemarkung Langhecke, Flur 1, Flurstück 10/14, verläuft die Gebietsgrenze vom östlichen Eckpunkt des Flurstücks 10/16 in gerader Linie zum Rechtswert 3449000 / Hochwert 5584065 . Im Übrigen folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen.
RP: Gießen , Landkreis: Limburg-Weilburg
Gemeinde: Villmar
Gemarkung: Langhecke
Flur: 1
Flurstück: 40/1
Teilblatt: 1
In der Gemarkung Langhecke, Flur 1, Flurstück 40/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen.
RP: Gießen , Landkreis: Limburg-Weilburg
Gemeinde: Villmar
Gemarkung: Langhecke
Flur: 6
Flurstück: 17
Teilblatt: 1
In der Gemarkung Langhecke, Flur 6, Flurstück 17, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen.
RP: Gießen , Landkreis: Limburg-Weilburg
Gemeinde: Villmar
Gemarkung: Langhecke
Flur: 11
Flurstück: 2
Teilblatt: 1
In der Gemarkung Langhecke, Flur 11, Flurstück 2, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen.
RP: Gießen , Landkreis: Limburg-Weilburg
Gemeinde: Villmar
Gemarkung: Villmar
Flur: 8
Flurstück: 22/1
Teilblatt: 1
In der Gemarkung Villmar, Flur 8, Flurstück 22/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen.
RP: Gießen , Landkreis: Limburg-Weilburg
Gemeinde: Villmar
Gemarkung: Villmar
Flur: 10
Flurstück: 9
Teilblatt: 1
In der Gemarkung Villmar, Flur 10, Flurstück 9, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen.
RP: Gießen , Landkreis: Limburg-Weilburg
Gemeinde: Villmar
Gemarkung: Villmar
Flur: 11
Flurstück: 7
Teilblatt: 1
In der Gemarkung Villmar, Flur 11, Flurstück 7, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen.

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