Hessen Logo Regierungspräsidium Gießen hessen.de | Hilfe
Natura 2000 - Verordnung Regierungspräsidium Gießen

5115-401 Hauberge bei Haiger

 
Regierungspräsidium: Gießen
Landkreis: Lahn-Dill-Kreis, Marburg-Biedenkopf
Gemeinde: Breidenbach, Dietzhölztal, Dillenburg, Eschenburg, Haiger
Größe: 7686,59 ha

Anlage 1b:

Abgrenzungskarte
 
 PDF Teilkarte 1 (PDF 1,3 M) 
 PDF Teilkarte 2 (PDF 1,7 M) 
 PDF Teilkarte 3 (PDF 2,5 M) 
 PDF Teilkarte 4 (PDF 2,1 M) 
 PDF Teilkarte 5 (PDF 43,7 M) 
 PDF Teilkarte 6 (PDF 3,3 M) 
 PDF Teilkarte 7 (PDF 3,0 M) 
 PDF Teilkarte 8 (PDF 12,2 M) 
 PDF Teilkarte 9 (PDF 3,6 M) 
 

Anlage 3b:

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie

 
Brutvogel (B)
 
Rauhfußkauz (Aegolius funereus) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung großer, strukturreicher und weitgehend unzerschnittener Nadel- und Nadelmischwälder in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholz, Höhlenbäumen und Höhlenbaumanwärtern, deckungsreichen Tagunterständen, Lichtungen und Schneisen
Wiesenpieper (Anthus pratensis) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Brut-, Rast- und Nahrungshabitaten
  • Erhaltung des Offenlandcharakters der Brut- und Rastgebiete
Haselhuhn (Tetrastes bonasia) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung von lichten, strukturreichen Wäldern mit Pioniergehölzen
  • Erhaltung von Waldformen, deren Bewirtschaftung sich an traditionellen Waldbewirtschaftungsformen (Niederwaldbewirtschaftung, Haubergsbewirtschaftung) orientiert
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in waldbaulich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung großflächiger lichter Kieferbestände mit Altholz und ohne flächenhaften Unterstand mit Schattholzarten
  • Erhaltung von offenen Stellen im Wald sowie naturnahen, gestuften Waldrändern
Schwarzstorch (Ciconia nigra) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung großer, weitgehend unzerschnittener Waldgebiete mit einem hohen Anteil an alten Laubwald- oder Laubmischwaldbeständen mit Horstbäumen
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in forstwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen in der Brutzeit
  • Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
  • Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
Mittelspecht (Dendrocopos medius) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern mit Eichen und alten Buchenwäldern mit Alt- und Totholz sowie Horst- und Höhlenbäumen
  • Erhaltung von starkholzreichen Hartholzauwäldern und Laubwäldern mit Mittelwaldstrukturen
  • Erhaltung von Streuobstwiesen im näheren Umfeld
Rotmilan (Milvus milvus) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laub- und Laubmischwaldbeständen mit Altholz und Totholz
  • Erhaltung von Horstbäumen und einem geeigneten Horstumfeld insbesondere an Waldrändern, einschließlich eines während der Fortpflanzungszeit störungsarmen Umfeldes
  • Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung einer weiträumig offenen Agrarlandschaft mit ihren naturnahen Elementen wie Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
  • Erhaltung des Grünlandes im Umfeld der Brutplätze
Wachtelkönig (Crex crex) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Nahrungshabitaten
  • Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in landwirtschaftlich genutzten Bereichen
Schwarzspecht (Dryocopus martius) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, Totholz und Höhlenbäumen
  • Erhaltung von Ameisenlebensräumen im Wald mit Lichtungen, lichten Waldstrukturen und Schneisen
Sperlingskauz (Glaucidium passerinum) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung strukturreicher und weitgehend unzerschnittener Nadel- und Nadelmischwälder in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholz, Höhlenbäumen, deckungsreichen Tagunterständen, Lichtungen und Schneisen
  • Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern im Wald sowie von Mooren
Neuntöter (Lanius collurio) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung einer strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
  • Erhaltung von Grünlandhabitaten sowie von großflächigen Magerrasenflächen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
  • Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern
Grauspecht (Picus canus) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
  • Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik

Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie

 
Brutvogel (B)
 
Dohle (Corvus monedula) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung von strukturreichen Laubwald- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horst- und Höhlenbäumen und Alt- und Totholzanwärtern
  • Erhaltung einer strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen, Graswegen und weiteren kleinräumigen Strukturelementen der Kulturlandschaft
Wachtel (Coturnix coturnix) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung weiträumiger offener Agrarlandschaften mit Rainen, Ackersäumen, Brachen, Graswegen und Streuobstwiesen
  • Erhaltung offener, großräumiger Grünlandhabitate
Baumfalke ( Falco subbuteo ) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung strukturreicher Waldbestände mit Altholz, Totholz sowie Pioniergehölzen
  • Erhaltung strukturreicher, großlibellenreicher Gewässer und Feuchtgebiete in der Nähe der Bruthabitate
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung von naturnahen, strukturreichen Laubwaldbeständen mit kleinräumigem Nebeneinander der verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen einschließlich der Waldränder
  • Erhaltung von Streuobstwiesen
Raubwürger (Lanius excubitor) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung von naturnahen, gestuften Waldrändern
  • Erhaltung großflächiger, nährstoffarmer Grünlandhabitate und Magerrasenflächen, deren Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
  • Erhaltung einer strukturreichen, kleinparzelligen Agrarlandschaft mit naturnahen Elementen wie Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
  • Erhaltung von trockenen Ödland-, Heide- und Brachflächen mit den eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
Braunkehlchen (Saxicola rubetra) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung strukturreichen Grünlandes durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung strukturierter Brut- und Nahrungshabitate mit extensiv genutzten Wiesen, Weiden, Brachen, ruderalisiertem Grünland sowie mit Gräben, Wegen und Ansitzwarten (Zaunpfähle, Hochstauden)
Waldschnepfe (Scolopax rusticola) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwaldbeständen in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen
  • Erhaltung von nassen, quellreichen Stellen im Wald
Anlage 4b:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze
RP: Gießen , Landkreis: Lahn-Dill-Kreis
Gemeinde: Eschenburg
Gemarkung: Eibelshausen
Flur: 14
Flurstück: 75/1
Teilblatt: 5
In der Gemarkung Eibelshausen, Flur 14, Flurstück 75/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen.

Zum Anfang der Seite