|
Natura 2000 - Verordnung Regierungspräsidium Gießen
|
5115-401 Hauberge bei Haiger
|
Regierungspräsidium: |
Gießen |
Landkreis: |
Lahn-Dill-Kreis, Marburg-Biedenkopf |
Gemeinde: |
Breidenbach, Dietzhölztal, Dillenburg, Eschenburg, Haiger |
Größe: |
7686,59 ha |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Anlage 1b:Abgrenzungskarte |
|
Teilkarte 1 (PDF 1,3 M) | |
|
Teilkarte 2 (PDF 1,7 M) | |
|
Teilkarte 3 (PDF 2,5 M) | |
|
Teilkarte 4 (PDF 2,1 M) | |
|
Teilkarte 5 (PDF 43,7 M) | |
|
Teilkarte 6 (PDF 3,3 M) | |
|
Teilkarte 7 (PDF 3,0 M) | |
|
Teilkarte 8 (PDF 12,2 M) | |
|
Teilkarte 9 (PDF 3,6 M) | |
|
Anlage 3b: |
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie
|
|
Brutvogel (B)
|
|
Rauhfußkauz (Aegolius funereus)
|
VSR Anhang I (B)
|
- Erhaltung großer, strukturreicher und weitgehend unzerschnittener Nadel- und Nadelmischwälder in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholz, Höhlenbäumen und Höhlenbaumanwärtern, deckungsreichen Tagunterständen, Lichtungen und Schneisen
|
|
Wiesenpieper (Anthus pratensis)
|
VSR Anhang I (B)
|
- Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
- Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Brut-, Rast- und Nahrungshabitaten
- Erhaltung des Offenlandcharakters der Brut- und Rastgebiete
|
|
Haselhuhn (Tetrastes bonasia)
|
VSR Anhang I (B)
|
- Erhaltung von lichten, strukturreichen Wäldern mit Pioniergehölzen
- Erhaltung von Waldformen, deren Bewirtschaftung sich an traditionellen Waldbewirtschaftungsformen (Niederwaldbewirtschaftung, Haubergsbewirtschaftung) orientiert
- Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in waldbaulich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
|
|
Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus)
|
VSR Anhang I (B)
|
- Erhaltung großflächiger lichter Kieferbestände mit Altholz und ohne flächenhaften Unterstand mit Schattholzarten
- Erhaltung von offenen Stellen im Wald sowie naturnahen, gestuften Waldrändern
|
|
Schwarzstorch (Ciconia nigra)
|
VSR Anhang I (B)
|
- Erhaltung großer, weitgehend unzerschnittener Waldgebiete mit einem hohen Anteil an alten Laubwald- oder Laubmischwaldbeständen mit Horstbäumen
- Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in forstwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen in der Brutzeit
- Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
- Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
|
|
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
|
VSR Anhang I (B)
|
- Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern mit Eichen und alten Buchenwäldern mit Alt- und Totholz sowie Horst- und Höhlenbäumen
- Erhaltung von starkholzreichen Hartholzauwäldern und Laubwäldern mit Mittelwaldstrukturen
- Erhaltung von Streuobstwiesen im näheren Umfeld
|
|
Rotmilan (Milvus milvus)
|
VSR Anhang I (B)
|
- Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laub- und Laubmischwaldbeständen mit Altholz und Totholz
- Erhaltung von Horstbäumen und einem geeigneten Horstumfeld insbesondere an Waldrändern, einschließlich eines während der Fortpflanzungszeit störungsarmen Umfeldes
- Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
- Erhaltung einer weiträumig offenen Agrarlandschaft mit ihren naturnahen Elementen wie Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
- Erhaltung des Grünlandes im Umfeld der Brutplätze
|
|
Wachtelkönig (Crex crex)
|
VSR Anhang I (B)
|
- Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Nahrungshabitaten
- Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
- Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in landwirtschaftlich genutzten Bereichen
|
|
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
|
VSR Anhang I (B)
|
- Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, Totholz und Höhlenbäumen
- Erhaltung von Ameisenlebensräumen im Wald mit Lichtungen, lichten Waldstrukturen und Schneisen
|
|
Sperlingskauz (Glaucidium passerinum)
|
VSR Anhang I (B)
|
- Erhaltung strukturreicher und weitgehend unzerschnittener Nadel- und Nadelmischwälder in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholz, Höhlenbäumen, deckungsreichen Tagunterständen, Lichtungen und Schneisen
- Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern im Wald sowie von Mooren
|
|
Neuntöter (Lanius collurio)
|
VSR Anhang I (B)
|
- Erhaltung einer strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
- Erhaltung von Grünlandhabitaten sowie von großflächigen Magerrasenflächen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
- Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
- Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern
|
|
Grauspecht (Picus canus)
|
VSR Anhang I (B)
|
- Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
- Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
|
|
Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie
|
|
Brutvogel (B)
|
|
Dohle (Corvus monedula)
|
VSR Art.4, Abs.2 (B)
|
- Erhaltung von strukturreichen Laubwald- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horst- und Höhlenbäumen und Alt- und Totholzanwärtern
- Erhaltung einer strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen, Graswegen und weiteren kleinräumigen Strukturelementen der Kulturlandschaft
|
|
Wachtel (Coturnix coturnix)
|
VSR Art.4, Abs.2 (B)
|
- Erhaltung weiträumiger offener Agrarlandschaften mit Rainen, Ackersäumen, Brachen, Graswegen und Streuobstwiesen
- Erhaltung offener, großräumiger Grünlandhabitate
|
|
Baumfalke ( Falco subbuteo )
|
VSR Art.4, Abs.2 (B)
|
- Erhaltung strukturreicher Waldbestände mit Altholz, Totholz sowie Pioniergehölzen
- Erhaltung strukturreicher, großlibellenreicher Gewässer und Feuchtgebiete in der Nähe der Bruthabitate
- Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
|
|
Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)
|
VSR Art.4, Abs.2 (B)
|
- Erhaltung von naturnahen, strukturreichen Laubwaldbeständen mit kleinräumigem Nebeneinander der verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen einschließlich der Waldränder
- Erhaltung von Streuobstwiesen
|
|
Raubwürger (Lanius excubitor)
|
VSR Art.4, Abs.2 (B)
|
- Erhaltung von naturnahen, gestuften Waldrändern
- Erhaltung großflächiger, nährstoffarmer Grünlandhabitate und Magerrasenflächen, deren Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
- Erhaltung einer strukturreichen, kleinparzelligen Agrarlandschaft mit naturnahen Elementen wie Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
- Erhaltung von trockenen Ödland-, Heide- und Brachflächen mit den eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
|
|
Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
|
VSR Art.4, Abs.2 (B)
|
- Erhaltung strukturreichen Grünlandes durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
- Erhaltung strukturierter Brut- und Nahrungshabitate mit extensiv genutzten Wiesen, Weiden, Brachen, ruderalisiertem Grünland sowie mit Gräben, Wegen und Ansitzwarten (Zaunpfähle, Hochstauden)
|
|
Waldschnepfe (Scolopax rusticola)
|
VSR Art.4, Abs.2 (B)
|
- Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwaldbeständen in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen
- Erhaltung von nassen, quellreichen Stellen im Wald
|
|
Anlage 4b:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze
|
RP:
Gießen
, Landkreis:
Lahn-Dill-Kreis
|
Gemeinde:
Eschenburg
|
Gemarkung:
Eibelshausen
|
Flur:
14
|
Flurstück:
75/1
|
Teilblatt:
5
|
In der Gemarkung Eibelshausen, Flur 14, Flurstück 75/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen.
|
|
Zum Anfang der Seite
|
|