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Natura 2000 - Verordnung Regierungspräsidium Gießen

5219-401 Amöneburger Becken

 
Regierungspräsidium: Gießen
Landkreis: Marburg-Biedenkopf, Vogelsbergkreis
Gemeinde: Amöneburg, Homberg/Ohm, Kirchhain, Marburg, Stadtallendorf
Größe: 1325,08 ha

Anlage 1b:

Abgrenzungskarte
 
 PDF Teilkarte 1 (PDF 1,8 M) 
 PDF Teilkarte 2 (PDF 6,0 M) 
 PDF Teilkarte 3 (PDF 1,7 M) 
 

Anlage 3b:

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie

 
Brutvogel (B)
 
Weißstorch (Ciconia ciconia) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Nahrungshabitaten
  • Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhalt offener, großräumiger Feuchtgebiete
  • Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten und insbesondere von dauerhaften sowie temporären Kleingewässern im Grün- und Ackerland
  • Erhaltung der Brutplätze
Neuntöter (Lanius collurio) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung einer strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
  • Erhaltung von Grünlandhabitaten sowie von großflächigen Magerrasenflächen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
  • Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern
Blaukehlchen (Luscinia svecica) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung von Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer artgerechten Bewirtschaftung
  • Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
 
Zug- (Z) und Rastvogel (R)
 
Fischadler (Pandion haliaetus) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung nahrungsreicher und gleichzeitig zumindest störungsarmer Rastgewässer in den Rastperioden
Kampfläufer (Philomachus pugnax) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rastgebieten
  • Erhalt nasser Wiesen und Feuchtgebiete
  • Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung von großräumigen Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
  • Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete
Bruchwasserläufer (Tringa glareola) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhalt nasser Wiesen und Feuchtgebiete
  • Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
  • Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
  • Erhaltung von Stillgewässern mit vegetationsarmen Flachufern
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
Rohrdommel (Botaurus stellaris) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung von Stillgewässern und Feuchtgebieten mit großflächigen Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden
  • Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
Weißstorch (Ciconia ciconia) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Nahrungshabitaten
  • Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhalt offener, großräumiger Feuchtgebiete
  • Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten und insbesondere von dauerhaften sowie temporären Kleingewässern im Grün- und Ackerland
  • Erhaltung der Brutplätze
Nonnengans (Branta leucopsis) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung von großräumigen Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in jagdlich genutzten Bereichen
Schwarzmilan (Milvus migrans) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften
Rotmilan (Milvus milvus) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laub- und Laubmischwaldbeständen mit Altholz und Totholz
  • Erhaltung von Horstbäumen und einem geeigneten Horstumfeld insbesondere an Waldrändern, einschließlich eines während der Fortpflanzungszeit störungsarmen Umfeldes
  • Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung einer weiträumig offenen Agrarlandschaft mit ihren naturnahen Elementen wie Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
  • Erhaltung des Grünlandes im Umfeld der Brutplätze
Wiesenweihe (Circus pygargus) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung von Rastgebieten und Bruthabitaten in weiträumigen, offenen Agrarlandschaften
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Brutgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich genutzten Bereichen
  • Erhalt und Sicherung des Bruterfolgs der jährlich wechselnden Brutplätze auf den Ackerflächen
Flußseeschwalbe (Sterna hirundo) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung von zumindest naturnahen Bereichen an Großgewässern
  • Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
  • Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
Zwergsäger (Mergus albellus) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung von zumindest störungsarmen Bereichen an größeren Rastgewässern zur Zeit des Vogelzuges und im Winter
  • Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
Silberreiher (Egretta alba) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Rohrweihe (Circus aeruginosus) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung von Röhrichtflächen und schilfbestandenen Gräben
  • Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Brut- und Rasthabitaten
  • Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhalt reich strukturierter Feuchtgebiete
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Rasthabitate insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Kornweihe (Circus cyaneus) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften
Merlin (Falco columbarius) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften
Kranich (Grus grus) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rastgebieten
  • Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges
Neuntöter (Lanius collurio) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung einer strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
  • Erhaltung von Grünlandhabitaten sowie von großflächigen Magerrasenflächen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
  • Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern

Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie

 
Brutvogel (B)
 
Braunkehlchen (Saxicola rubetra) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung strukturreichen Grünlandes durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung strukturierter Brut- und Nahrungshabitate mit extensiv genutzten Wiesen, Weiden, Brachen, ruderalisiertem Grünland sowie mit Gräben, Wegen und Ansitzwarten (Zaunpfähle, Hochstauden)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
  • Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
  • Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität Bei sekundärer Ausprägung der Habitate
  • Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot bietet
  • Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Kiebitz (Vanellus vanellus) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut-, Rast- und Nahrungshabitaten
  • Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
  • Erhaltung des Offenlandcharakters
  • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feuchter Äcker
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Fortpflanzungszeit
Uferschwalbe (Riparia riparia) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken In Sekundärhabitaten wie Abbauflächen
  • Erhaltung von Bruthabitaten durch betriebliche Rücksichtnahmen beim Abbaubetrieb
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Brutgebiete
Beutelmeise (Remiz pendulinus) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung von großflächigen Weichholzauen und Schilfröhrichten
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in erheblich fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Brutzeit
Wasserralle (Rallus aquaticus) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
  • Erhaltung von Röhrichten und Seggenriedern mit einem großflächig seichtem Wasserstand
Haubentaucher (Podiceps cristatus) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
  • Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
  • Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Brutzeit
Wachtel (Coturnix coturnix) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung weiträumiger offener Agrarlandschaften mit Rainen, Ackersäumen, Brachen, Graswegen und Streuobstwiesen
  • Erhaltung offener, großräumiger Grünlandhabitate
Wiesenpieper (Anthus pratensis) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Brut-, Rast- und Nahrungshabitaten
  • Erhaltung des Offenlandcharakters der Brut- und Rastgebiete
Reiherente (Aythya fuligula) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung von Stillgewässern mit Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
  • Bei sekundärer Ausprägung der Habitate Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot gewährleistet
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Flußregenpfeifer (Charadrius dubius) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
  • Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie offenen Rohböden und Flachgewässern an Sekundärstandorten wie z.B. Abbaugebieten im Rahmen einer naturnahen Dynamik
  • Erhaltung störungsarmer Brutplätze insbesondere auch an Sekundärstandorten in Abbaubereichen während und nach der Betriebsphase
 
Zug- (Z) und Rastvogel (R)
 
Zwergschnepfe (Lymnocryptes minimus VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
  • Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
Gänsesäger (Mergus merganser) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von Ufergehölzen und natürlichen Fischlaichhabitaten
  • Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
Großer Brachvogel (Numenius arquata) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Brut- und Rastgebieten
  • Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von magerem Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung von kurzrasigem, trockenem Ödland-, Heide- und Brachflächen sowie von strukturreichen Weinbergslagen mit Lesestein-Stützmauern
  • Erhaltung von offenen Rohböden, insbesondere in Sand- und Kiesabbaugebieten
  • Erhalt störungsarmer Bruthabitate
Rothalstaucher (Podiceps griseigena) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
  • Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Nahrungs- und Rasthabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Braunkehlchen (Saxicola rubetra) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung strukturreichen Grünlandes durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung strukturierter Brut- und Nahrungshabitate mit extensiv genutzten Wiesen, Weiden, Brachen, ruderalisiertem Grünland sowie mit Gräben, Wegen und Ansitzwarten (Zaunpfähle, Hochstauden)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
  • Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
  • Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität Bei sekundärer Ausprägung der Habitate
  • Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot bietet
  • Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Rotschenkel (Tringa totanus) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
  • Erhaltung von Niedermooren sowie von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt, deren Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
Kiebitz (Vanellus vanellus) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut-, Rast- und Nahrungshabitaten
  • Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
  • Erhaltung des Offenlandcharakters
  • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feuchter Äcker
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Fortpflanzungszeit
Haubentaucher (Podiceps cristatus) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
  • Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
  • Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Brutzeit
Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von größeren Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
  • Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
  • Bei sekundärer Ausprägung größerer Habitate Erhaltung einer sich antraditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot bietet
Kormoran (Phalacrocorax carbo) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von natürlichen Fischvorkommen
Graureiher (Ardea cinerea) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Saatgans (Anser fabalis) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und im Winter
Kolbenente (Netta rufina) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
  • Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate vor allem in der Fortpflanzungs-, Aufzucht- und Mauserzeit, insbesondere in fischereilich und jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Schellente (Bucephala clangula) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
  • Erhaltung von Ufergehölzen
Sandregenpfeifer (Charadrius hiaticula) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Habitate
Zwergstrandläufer (Calidris minuta) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und im Winter
Temminckläufer (Calidris temminckii) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
  • Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
  • Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Sichelstrandläufer (Calidris ferruginea) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
  • Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Uferschnepfe (Limosa limosa) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rast- und Nahrungshabitaten
  • Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Dunkler Wasserläufer (Tringa erythropus) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von Rastgebieten mit hohen Grundwasserständen
  • Erhaltung von Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer artgerechten Bewirtschaftung
  • Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich, fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und in den Wintermonaten
Grünschenkel (Tringa nebularia) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
  • Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken im Rahmen einer naturnahen Dynamik
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Waldwasserläufer (Tringa ochropus) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von naturnahen Auwäldern, Gewässern und Feuchtgebieten
  • Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
Lachmöwe (Larus ridibundus) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von breiten Verlandungszonen an Gewässern
Hohltaube (Columba oenas) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften
Raubwürger (Lanius excubitor) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von naturnahen, gestuften Waldrändern
  • Erhaltung großflächiger, nährstoffarmer Grünlandhabitate und Magerrasenflächen, deren Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
  • Erhaltung einer strukturreichen, kleinparzelligen Agrarlandschaft mit naturnahen Elementen wie Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
  • Erhaltung von trockenen Ödland-, Heide- und Brachflächen mit den eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
Dohle ( Corvus monedula ) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung einer strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen, Graswegen und weiteren kleinräumigen Strukturelementen der Kulturlandschaft
Trauerente (Melanitta nigra) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Graugans (Anser anser) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Pfeifente (Anas penelope) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
  • Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
  • Erhaltung von Stillgewässern mit ausreichend breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Flußuferläufer (Actitis hypoleucos) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
Spießente (Anas acuta) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Löffelente (Anas clypeata) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Krickente (Anas crecca) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Knäkente (Anas querquedula) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
  • Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Schnatterente (Anas strepera) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
Blässgans (Anser albifrons) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung strukturreicher Gewässer und Feuchtgebiete
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich und jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und in den Wintermonaten
Wiesenpieper (Anthus pratensis) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Brut-, Rast- und Nahrungshabitaten
  • Erhaltung des Offenlandcharakters der Brut- und Rastgebiete
Tafelente (Aythya ferina) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von zumindest naturnahen Stillgewässern
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Reiherente (Aythya fuligula) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von Stillgewässern mit Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
  • Bei sekundärer Ausprägung der Habitate Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot gewährleistet
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Alpenstrandläufer (Calidris alpina) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
  • Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken und offenen Schlammufern im Rahmen einer naturnahen Dynamik
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer
Flußregenpfeifer (Charadrius dubius) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
  • Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie offenen Rohböden und Flachgewässern an Sekundärstandorten wie z.B. Abbaugebieten im Rahmen einer naturnahen Dynamik
  • Erhaltung störungsarmer Brutplätze insbesondere auch an Sekundärstandorten in Abbaubereichen während und nach der Betriebsphase
Bekassine (Gallinago gallinago) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Rasthabitaten
  • Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhalt für die Art wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
  • Erhaltung von zumindest störungsarmen Brut-, Nahrungs- und Rasthabitaten
  • Erhaltung des Offenlandcharakters

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