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Natura 2000 - Verordnung Regierungspräsidium Gießen

5314-450 Hoher Westerwald

 
Regierungspräsidium: Gießen
Landkreis: Lahn-Dill-Kreis, Limburg-Weilburg
Gemeinde: Breitscheid, Driedorf, Dillenburg, Greifenstein, Haiger, Herborn, Löhnberg, Mengerskirchen
Größe: 7610,81 ha

Anlage 1b:

Abgrenzungskarte
 
 PDF Teilkarte 1 (PDF 13,5 M) 
 PDF Teilkarte 2 (PDF 12,9 M) 
 PDF Teilkarte 3 (PDF 26,9 M) 
 PDF Teilkarte 4 (PDF 27,9 M) 
 PDF Teilkarte 5 (PDF 2,1 M) 
 PDF Teilkarte 6 (PDF 35,0 M) 
 PDF Teilkarte 7 (PDF 1,9 M) 
 PDF Teilkarte 8 (PDF 2,8 M) 
 PDF Teilkarte 9 (PDF 24,0 M) 
 PDF Teilkarte 10 (PDF 35,0 M) 
 

Anlage 3b:

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie

 
Brutvogel (B)
 
Rauhfußkauz (Aegolius funereus) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung großer, strukturreicher und weitgehend unzerschnittener Nadel- und Nadelmischwälder in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholz, Höhlenbäumen und Höhlenbaumanwärtern, deckungsreichen Tagunterständen, Lichtungen und Schneisen
Eisvogel (Alcedo atthis) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
  • Erhaltung von Ufergehölzen sowie von Steilwänden und Abbruchkanten in Gewässernähe als Bruthabitate
  • Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich genutzten Bereichen.
Neuntöter (Lanius collurio) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung einer strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
  • Erhaltung von Grünlandhabitaten sowie von großflächigen Magerrasenflächen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
  • Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern
Heidelerche (Lullula arborea) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung großflächiger Magerrasen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt, und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die einer Verbrachung und Verbuschung entgegenwirkt
  • Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
Schwarzmilan (Milvus migrans) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung von naturnahen und strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern und Auwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horstbäumen in einem zumindest störungsarmen Umfeld während der Fortpflanzungszeit
  • Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften
Rotmilan (Milvus milvus) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laub- und Laubmischwaldbeständen mit Altholz und Totholz
  • Erhaltung von Horstbäumen und einem geeigneten Horstumfeld insbesondere an Waldrändern, einschließlich eines während der Fortpflanzungszeit störungsarmen Umfeldes
  • Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung einer weiträumig offenen Agrarlandschaft mit ihren naturnahen Elementen wie Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
  • Erhaltung des Grünlandes im Umfeld der Brutplätze
Fischadler (Pandion haliaetus) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung nahrungsreicher und gleichzeitig zumindest störungsarmer Rastgewässer in den Rastperioden
Wespenbussard (Pernis apivorus) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung von naturnahen, strukturreichen Laubwäldern und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Pioniergehölzen und naturnahen, gestuften Waldrändern
  • Erhaltung von Horstbäumen
  • Erhaltung eines zumindest in der Fortpflanzungszeit störungsarmen Horstumfeldes
  • Erhaltung von Bachläufen und Feuchtgebieten im Wald
  • Erhaltung von magerem Grünland und mageren Säumen mit hoher Dichte von Wespen- bzw. Hummelnestern, mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhalt des Grünlandes im weiteren Umfeld der Brutplätze
Grauspecht (Picus canus) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
  • Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
Haselhuhn (Tetrastes bonasia) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung von lichten, strukturreichen Wäldern mit Pioniergehölzen
  • Erhaltung von Waldformen, deren Bewirtschaftung sich an traditionellen Waldbewirtschaftungsformen (Niederwaldbewirtschaftung, Haubergsbewirtschaftung) orientiert
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in waldbaulich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Schwarzstorch (Ciconia nigra) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung großer, weitgehend unzerschnittener Waldgebiete mit einem hohen Anteil an alten Laubwald- oder Laubmischwaldbeständen mit Horstbäumen
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in forstwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen in der Brutzeit
  • Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
  • Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
Wachtelkönig (Crex crex) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Nahrungshabitaten
  • Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in landwirtschaftlich genutzten Bereichen
Schwarzspecht (Dryocopus martius) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, Totholz und Höhlenbäumen
  • Erhaltung von Ameisenlebensräumen im Wald mit Lichtungen, lichten Waldstrukturen und Schneisen
 
Zug- (Z) und Rastvogel (R)
 
Brachpieper (Anthus campestris) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen
  • Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
Prachttaucher (Gavia arctica) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung von naturnahen Bereichen an Großgewässern
  • Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
  • Erhaltung von Pufferzonen gegenüber intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Rastperiode
Sterntaucher (Gavia stellata) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung von zumindest naturnahen Bereichen an Großgewässern
  • Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
  • Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Gewässer zur Zeit des Vogelzuges und im Winter
Mittelsäger (Mergus serrator) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
  • Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
Fischadler (Pandion haliaetus) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung nahrungsreicher und gleichzeitig zumindest störungsarmer Rastgewässer in den Rastperioden
Kampfläufer (Philomachus pugnax) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rastgebieten
  • Erhalt nasser Wiesen und Feuchtgebiete
  • Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
Flußseeschwalbe (Sterna hirundo) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung von zumindest naturnahen Bereichen an Großgewässern
  • Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
  • Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
Bruchwasserläufer (Tringa glareola) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhalt nasser Wiesen und Feuchtgebiete
  • Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
  • Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
  • Erhaltung von Stillgewässern mit vegetationsarmen Flachufern
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
Kornweihe (Circus cyaneus) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften

Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie

 
Brutvogel (B)
 
Krickente (Anas crecca) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Wendehals (Jynx torquilla) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung großflächiger Magerrasenflächen mit einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
  • Erhaltung von Streuobstwiesen
Baumfalke (Falco subbuteo) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung strukturreicher Waldbestände mit Altholz, Totholz sowie Pioniergehölzen
  • Erhaltung strukturreicher, großlibellenreicher Gewässer und Feuchtgebiete in der Nähe der Bruthabitate
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Hohltaube (Columba oenas) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung von großflächigen Laub- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen und Höhlenbäumen
  • Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften
Wiesenpieper (Anthus pratensis) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Brut-, Rast- und Nahrungshabitaten
  • Erhaltung des Offenlandcharakters der Brut- und Rastgebiete
Bekassine (Gallinago gallinago) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Rasthabitaten
  • Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhalt für die Art wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
  • Erhaltung von zumindest störungsarmen Brut-, Nahrungs- und Rasthabitaten
  • Erhaltung des Offenlandcharakters
Raubwürger (Lanius excubitor) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung von naturnahen, gestuften Waldrändern
  • Erhaltung großflächiger, nährstoffarmer Grünlandhabitate und Magerrasenflächen, deren Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
  • Erhaltung einer strukturreichen, kleinparzelligen Agrarlandschaft mit naturnahen Elementen wie Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
  • Erhaltung von trockenen Ödland-, Heide- und Brachflächen mit den eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
Haubentaucher (Podiceps cristatus) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
  • Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
  • Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Brutzeit
Waldschnepfe (Scolopax rusticola) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwaldbeständen in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen
  • Erhaltung von nassen, quellreichen Stellen im Wald
Braunkehlchen (Saxicola rubetra) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung strukturreichen Grünlandes durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung strukturierter Brut- und Nahrungshabitate mit extensiv genutzten Wiesen, Weiden, Brachen, ruderalisiertem Grünland sowie mit Gräben, Wegen und Ansitzwarten (Zaunpfähle, Hochstauden)
Schwarzkehlchen (Saxicola torquata) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhalt feuchter Wiesengebiete und schilfbestandener Gräben
  • Erhaltung der strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
  • Erhaltung von magerem Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung von trockenen Sandrasen, Ödland-, Heide- und Brachflächen
 
Zug- (Z) und Rastvogel (R)
 
Flußuferläufer (Actitis hypoleucos) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
Schellente (Bucephala clangula) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
  • Erhaltung von Ufergehölzen
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Spießente (Anas acuta) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Krickente (Anas crecca) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Knäkente (Anas querquedula) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
  • Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Pfeifente (Anas penelope) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
  • Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
  • Erhaltung von Stillgewässern mit ausreichend breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Schnatterente (Anas strepera) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
Tafelente (Aythya ferina) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von zumindest naturnahen Stillgewässern
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Löffelente (Anas clypeata) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Waldwasserläufer (Tringa ochropus) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von naturnahen Auwäldern, Gewässern und Feuchtgebieten
  • Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
Bekassine (Gallinago gallinago) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Rasthabitaten
  • Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhalt für die Art wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
  • Erhaltung von zumindest störungsarmen Brut-, Nahrungs- und Rasthabitaten
  • Erhaltung des Offenlandcharakters
Gänsesäger (Mergus merganser) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von Ufergehölzen und natürlichen Fischlaichhabitaten
  • Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
Kolbenente (Netta rufina) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
  • Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate vor allem in der Fortpflanzungs-, Aufzucht- und Mauserzeit, insbesondere in fischereilich und jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Großer Brachvogel (Numenius arquata) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Brut- und Rastgebieten
  • Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von magerem Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung von kurzrasigem, trockenem Ödland-, Heide- und Brachflächen sowie von strukturreichen Weinbergslagen mit Lesestein-Stützmauern
  • Erhaltung von offenen Rohböden, insbesondere in Sand- und Kiesabbaugebieten
  • Erhalt störungsarmer Bruthabitate
Wasserralle (Rallus aquaticus) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
  • Erhaltung von Röhrichten und Seggenriedern mit einem großflächig seichtem Wasserstand
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
  • Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität Bei sekundärer Ausprägung der Habitate
  • Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot bietet
  • Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Kormoran (Phalacrocorax carbo) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von natürlichen Fischvorkommen
Haubentaucher (Podiceps cristatus) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
  • Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
  • Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Brutzeit
Rothalstaucher (Podiceps griseigena) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
  • Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Nahrungs- und Rasthabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von größeren Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
  • Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
Grünschenkel (Tringa nebularia) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
  • Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken im Rahmen einer naturnahen Dynamik
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Rotschenkel (Tringa totanus) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
  • Erhaltung von Niedermooren sowie von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt, deren Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
Kiebitz (Vanellus vanellus) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut-, Rast- und Nahrungshabitaten
  • Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
  • Erhaltung des Offenlandcharakters
  • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feuchter Äcker
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Fortpflanzungszeit
Graureiher (Ardea cinerea) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung der Brutkolonien
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Reiherente (Aythya fuligula) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von Stillgewässern mit Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
  • Bei sekundärer Ausprägung der Habitate Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot gewährleistet
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Bergente (Aythya marila) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich und jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutztenBereichen zur Zeit des Vogelzuges und in den Wintermonaten
Alpenstrandläufer (Calidris alpina) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
  • Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken und offenen Schlammufern im Rahmen einer naturnahen Dynamik
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer
Sandregenpfeifer (Charadrius hiaticula) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Habitate
Flußregenpfeifer (Charadrius dubius) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
  • Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie offenen Rohböden und Flachgewässern an Sekundärstandorten wie z.B. Abbaugebieten im Rahmen einer naturnahen Dynamik
Anlage 4b:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze
RP: Gießen , Landkreis: Lahn-Dill-Kreis
Gemeinde: Herborn
Gemarkung: Schönbach
Flur: 16
Flurstück: 6/1
Teilblatt: 6
In der Gemarkung Schönbach, Flur 16, Flurstück 6/1, verläuft die Gebietsgrenze ab dem Flurstück 10/1 nach Norden entlang des Grabens.
RP: Gießen , Landkreis: Lahn-Dill-Kreis
Gemeinde: Haiger
Gemarkung: Langenaubach
Flur: 14
Flurstück: 318/2
Teilblatt: 2
In der Gemarkung Langenaubach, Flur 14, Flurstück 318/2, verläuft die Gebietsgrenze in gerader Verlängerung der nördlichen Grenze des Flurstücks 313 bis zum Flurstück 20/2.
RP: Gießen , Landkreis: Lahn-Dill-Kreis
Gemeinde: Haiger
Gemarkung: Langenaubach
Flur: 17
Flurstück: 20
Teilblatt: 2
In der Gemarkung Langenaubach, Flur 17, Flurstück 20, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen.
RP: Gießen , Landkreis: Lahn-Dill-Kreis
Gemeinde: Haiger
Gemarkung: Langenaubach
Flur: 17
Flurstück: 90
Teilblatt: 1
In der Gemarkung Langenaubach, Flur 17, Flurstück 90, verläuft die Gebietsgrenze in gerader Verlängerung der Nutzungsgrenze nach Südwesten bis zum Flurstück 7.
RP: Gießen , Landkreis: Lahn-Dill-Kreis
Gemeinde: Haiger
Gemarkung: Langenaubach
Flur: 17
Flurstück: 17/1
Teilblatt: 1
In der Gemarkung Langenaubach, Flur 17, Flurstück 17/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen.
RP: Gießen , Landkreis: Lahn-Dill-Kreis
Gemeinde: Haiger
Gemarkung: Langenaubach
Flur: 17
Flurstück: 8/5
Teilblatt: 1
In der Gemarkung Langenaubach, Flur 17, Flurstück 8/5, verläuft die Gebietsgrenze in gerader Verlängerung der Nutzungsgrenze nach Südwesten bis zum Flurstück 7.
RP: Gießen , Landkreis: Lahn-Dill-Kreis
Gemeinde: Herborn
Gemarkung: Schönbach
Flur: 15
Flurstück: 9/16
Teilblatt: 6
In der Gemarkung Schönbach, Flur 15, Flurstück 9/16, verläuft die Gebietsgrenze nach Norden entlang der Wald-/Feldgrenze und dann in gerader Verlängerung bis zum Flurstück 6/2.
RP: Gießen , Landkreis: Lahn-Dill-Kreis
Gemeinde: Driedorf
Gemarkung: Hohenroth
Flur: 3
Flurstück: 97/1
Teilblatt: 5
In der Gemarkung Hohenroth, Flur 3, Flurstück 97/1, verläuft die Gebietsgrenze in gerader Verlängerung der südöstlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 97/2 bis zum Flurstück 90.
RP: Gießen , Landkreis: Lahn-Dill-Kreis
Gemeinde: Driedorf
Gemarkung: Hohenroth
Flur: 3
Flurstück: 96
Teilblatt: 5
In der Gemarkung Hohenroth, Flur 3, Flurstück 96, verläuft die Gebietsgrenze in gerader Verlängerung der südöstlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 97/2 bis zum Flurstück 90.

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