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Natura 2000 - Verordnung Regierungspräsidium Gießen

5318-401 Wieseckaue östlich Gießen

 
Regierungspräsidium: Gießen
Landkreis: Gießen
Gemeinde: Gießen, Buseck
Größe: 295,65 ha

Anlage 1b:

Abgrenzungskarte
 
 PDF Gebietskarte (PDF 6,4 M) 
 

Anlage 3b:

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie

 
Brutvogel (B)
 
Wachtelkönig (Crex crex) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Nahrungshabitaten
  • Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in landwirtschaftlich genutzten Bereichen
Neuntöter (Lanius collurio) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung einer strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
  • Erhaltung von Grünlandhabitaten sowie von großflächigen Magerrasenflächen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
  • Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern
Eisvogel (Alcedo atthis) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
  • Erhaltung von Ufergehölzen sowie von Steilwänden und Abbruchkanten in Gewässernähe als Bruthabitate
  • Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich genutzten Bereichen.

Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie

 
Brutvogel (B)
 
Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung von magerem Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung von kurzrasigem, trockenem Ödland-, Heide- und Brachflächen sowie von strukturreichen Weinbergslagen mit Lesestein-Stützmauern
  • Erhaltung von offenen Rohböden, insbesondere in Sand- und Kiesabbaugebieten
  • Erhalt störungsarmer Bruthabitate
Wiesenpieper (Anthus pratensis) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Brut-, Rast- und Nahrungshabitaten
  • Erhaltung des Offenlandcharakters der Brut- und Rastgebiete
Schwarzkehlchen (Saxicola torquata) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhalt feuchter Wiesengebiete und schilfbestandener Gräben
  • Erhaltung der strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
  • Erhaltung von magerem Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung von trockenen Sandrasen, Ödland-, Heide- und Brachflächen
 
Zug- (Z) und Rastvogel (R)
 
Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von magerem Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung von kurzrasigem, trockenem Ödland-, Heide- und Brachflächen sowie von strukturreichen Weinbergslagen mit Lesestein-Stützmauern
  • Erhaltung von offenen Rohböden, insbesondere in Sand- und Kiesabbaugebieten
  • Erhalt störungsarmer Bruthabitate
Kiebitz (Vanellus vanellus) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut-, Rast- und Nahrungshabitaten
  • Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
  • Erhaltung des Offenlandcharakters
  • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feuchter Äcker
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Fortpflanzungszeit
Bekassine (Gallinago gallinago) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Rasthabitaten
  • Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhalt für die Art wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
  • Erhaltung von zumindest störungsarmen Brut-, Nahrungs- und Rasthabitaten
  • Erhaltung des Offenlandcharakters
Braunkehlchen (Saxicola rubetra) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung strukturreichen Grünlandes durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung strukturierter Brut- und Nahrungshabitate mit extensiv genutzten Wiesen, Weiden, Brachen, ruderalisiertem Grünland sowie mit Gräben, Wegen und Ansitzwarten (Zaunpfähle, Hochstauden)
Wiesenpieper (Anthus pratensis) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Brut-, Rast- und Nahrungshabitaten
  • Erhaltung des Offenlandcharakters der Brut- und Rastgebiete
Graureiher (Ardea cinerea) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Zwergschnepfe (Lymnocryptes minimus) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
  • Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
Anlage 4b:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze
RP: Gießen , Landkreis: Gießen
Gemeinde: Gießen
Gemarkung: Wieseck
Flur: 8
Flurstück: 15/1
Teilblatt: 1
In der Gemarkung Wieseck, Flur 8, Flurstück 15/1, verläuft die Grenze vom östlichsten Eckpunkt 7 m auf der Flurstücksgrenze nach Südwesten, von dort über 40 m parallel zum Flurstück 28/2 nach Nordwesten und von dort im rechten Winkel zur Grenze des Flurstücks 28/2.
RP: Gießen , Landkreis: Gießen
Gemeinde: Gießen
Gemarkung: Gießen
Flur: 57
Flurstück: 5/1
Teilblatt: 1
In der Gemarkung Gießen, Flur 57, Flurstück 5/1, verläuft die Grenze von Süden nach Norden vom Rechtswert 3481387 / Hochwert 5607623 weiter über die Rechts-/Hochwerte: 3481382 / 5607636 und 3481372 / 5607642 und 3481358 / 5607673.
RP: Gießen , Landkreis: Gießen
Gemeinde: Gießen
Gemarkung: Gießen
Flur: 56
Flurstück: 11/1
Teilblatt: 1
In der Gemarkung Gießen, Flur 56, Flurstück 11/1, verläuft die Grenze beginnend von der Grenze des Flurstücks 3 entlang des Grabens zum Rechtswert 3480818 / Hochwert 5606957 und weiter zum Rechtswert 3481098 / Hochwert 5606967 an der Strasse.
RP: Gießen , Landkreis: Gießen
Gemeinde: Gießen
Gemarkung: Gießen
Flur: 57
Flurstück: 1/1
Teilblatt: 1
In der Gemarkung Gießen, Flur 57, Flurstück 1/1, verläuft die Grenze vom Rechtswert 3481536 / Hochwert 5607598 auf der nördlichen Flurstücksgrenze zum Rechtswert 3481477 / Hochwert 5607515 an der Strasse.

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