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Natura 2000 - Verordnung Regierungspräsidium Gießen

5421-401 Vogelsberg

 
Regierungspräsidium: Gießen, Darmstadt; Kassel
Landkreis: Vogelsbergkreis, Gießen, Wetteraukreis, Main-Kinzig, Fulda
Gemeinde: Feldatal, Freiensteinau, Gemünden/Felda, Grebenhain, Herbstein, Lauterbach/Hessen, Lautertal/Vogelsberg, Mücke, Schotten, Schwalmtal, Ulrichstein, Hungen, Lich, Grünberg, Laubach, Romrod, Nidda, Hirzenhain, Gedern, Birstein, Hosenfeld
Größe: 63644,97 ha

Anlage 1b:

Abgrenzungskarte
 
 PDF Teilkarte 1 (PDF 10,8 M) 
 PDF Teilkarte 2 (PDF 11,3 M) 
 PDF Teilkarte 3 (PDF 11,5 M) 
 PDF Teilkarte 4 (PDF 10,5 M) 
 PDF Teilkarte 5 (PDF 12,0 M) 
 PDF Teilkarte 6 (PDF 11,6 M) 
 PDF Teilkarte 7 (PDF 11,3 M) 
 PDF Teilkarte 8 (PDF 10,6 M) 
 PDF Teilkarte 9 (PDF 10,8 M) 
 PDF Teilkarte 10 (PDF 11,5 M) 
 PDF Teilkarte 11 (PDF 12,0 M) 
 PDF Teilkarte 12 (PDF 6,6 M) 
 PDF Teilkarte 13 (PDF 10,1 M) 
 PDF Teilkarte 14 (PDF 10,8 M) 
 PDF Teilkarte 15 (PDF 10,5 M) 
 PDF Teilkarte 16 (PDF 10,8 M) 
 PDF Teilkarte 17 (PDF 6,1 M) 
 PDF Teilkarte 18 (PDF 6,4 M) 
 PDF Teilkarte 19 (PDF 6,7 M) 
 PDF Teilkarte 20 (PDF 10,7 M) 
 PDF Teilkarte 21 (PDF 10,0 M) 
 PDF Teilkarte 22 (PDF 10,8 M) 
 PDF Teilkarte 23 (PDF 10,9 M) 
 PDF Teilkarte 24 (PDF 11,2 M) 
 PDF Teilkarte 25 (PDF 6,6 M) 
 PDF Teilkarte 26 (PDF 11,5 M) 
 PDF Teilkarte 27 (PDF 6,2 M) 
 PDF Teilkarte 28 (PDF 11,0 M) 
 PDF Teilkarte 29 (PDF 10,9 M) 
 PDF Teilkarte 30 (PDF 10,5 M) 
 PDF Teilkarte 31 (PDF 11,1 M) 
 PDF Teilkarte 32 (PDF 11,7 M) 
 PDF Teilkarte 33 (PDF 11,3 M) 
 PDF Teilkarte 34 (PDF 9,5 M) 
 PDF Teilkarte 35 (PDF 11,6 M) 
 PDF Teilkarte 36 (PDF 6,6 M) 
 PDF Teilkarte 37 (PDF 11,5 M) 
 PDF Teilkarte 38 (PDF 10,9 M) 
 PDF Teilkarte 39 (PDF 11,2 M) 
 PDF Teilkarte 40 (PDF 11,2 M) 
 PDF Teilkarte 41 (PDF 10,9 M) 
 PDF Teilkarte 42 (PDF 11,2 M) 
 PDF Teilkarte 43 (PDF 10,3 M) 
 PDF Teilkarte 44 (PDF 11,8 M) 
 PDF Teilkarte 45 (PDF 11,2 M) 
 PDF Teilkarte 46 (PDF 11,3 M) 
 PDF Teilkarte 47 (PDF 11,6 M) 
 PDF Teilkarte 48 (PDF 10,1 M) 
 PDF Teilkarte 49 (PDF 9,9 M) 
 PDF Teilkarte 50 (PDF 8,4 M) 
 PDF Teilkarte 51 (PDF 9,2 M) 
 PDF Teilkarte 52 (PDF 8,2 M) 
 PDF Teilkarte 53 (PDF 11,7 M) 
 PDF Teilkarte 54 (PDF 11,8 M) 
 PDF Teilkarte 55 (PDF 12,2 M) 
 

Anlage 3b:

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie

 
Brutvogel (B)
 
Schwarzstorch (Ciconia nigra) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung großer, weitgehend unzerschnittener Waldgebiete mit einem hohen Anteil an alten Laubwald- oder Laubmischwaldbeständen mit Horstbäumen
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in forstwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen in der Brutzeit
  • Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
  • Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
Rotmilan (Milvus milvus) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laub- und Laubmischwaldbeständen mit Altholz und Totholz
  • Erhaltung von Horstbäumen und einem geeigneten Horstumfeld insbesondere an Waldrändern, einschließlich eines während der Fortpflanzungszeit störungsarmen Umfeldes
  • Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung einer weiträumig offenen Agrarlandschaft mit ihren naturnahen Elementen wie Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
  • Erhaltung des Grünlandes im Umfeld der Brutplätze
Wespenbussard (Pernis apivorus) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung von naturnahen, strukturreichen Laubwäldern und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Pioniergehölzen und naturnahen, gestuften Waldrändern
  • Erhaltung von Horstbäumen
  • Erhaltung eines zumindest in der Fortpflanzungszeit störungsarmen Horstumfeldes
  • Erhaltung von Bachläufen und Feuchtgebieten im Wald
  • Erhaltung von magerem Grünland und mageren Säumen mit hoher Dichte von Wespen- bzw. Hummelnestern, mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhalt des Grünlandes im weiteren Umfeld der Brutplätze
Grauspecht (Picus canus) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
  • Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
Schwarzspecht (Dryocopus martius) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, Totholz und Höhlenbäumen
  • Erhaltung von Ameisenlebensräumen im Wald mit Lichtungen, lichten Waldstrukturen und Schneisen
Neuntöter (Lanius collurio) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung einer strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
  • Erhaltung von Grünlandhabitaten sowie von großflächigen Magerrasenflächen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
  • Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern
Uhu (Bubo bubo) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung von Brutplätzen in Felsen und Blockhalden in Primärhabitaten
  • In Habitaten sekundärer Ausprägung Erhaltung von Felswänden mit Brutnischen in Abbaugebieten
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Brutgebiete
Mittelspecht (Dendrocopos medius) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern mit Eichen und alten Buchenwäldern mit Alt- und Totholz sowie Horst- und Höhlenbäumen
  • Erhaltung von starkholzreichen Hartholzauwäldern und Laubwäldern mit Mittelwaldstrukturen
  • Erhaltung von Streuobstwiesen im näheren Umfeld
Rauhfußkauz (Aegolius funereus) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung großer, strukturreicher und weitgehend unzerschnittener Nadel- und Nadelmischwälder in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholz, Höhlenbäumen und Höhlenbaumanwärtern, deckungsreichen Tagunterständen, Lichtungen und Schneisen
Sperlingskauz (Glaucidium passerinum) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung strukturreicher und weitgehend unzerschnittener Nadel- und Nadelmischwälder in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholz, Höhlenbäumen, deckungsreichen Tagunterständen, Lichtungen und Schneisen
  • Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern im Wald sowie von Mooren
Eisvogel (Alcedo atthis) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
  • Erhaltung von Ufergehölzen sowie von Steilwänden und Abbruchkanten in Gewässernähe als Bruthabitate
  • Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich genutzten Bereichen.
Wachtelkönig (Crex crex) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Nahrungshabitaten
  • Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in landwirtschaftlich genutzten Bereichen
Schwarzmilan (Milvus migrans) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung von naturnahen und strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern und Auwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horstbäumen in einem zumindest störungsarmen Umfeld während der Fortpflanzungszeit
  • Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften
Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung schilfreicher Flachgewässer
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung vorrangig mit Weidetieren sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
 
Zug- (Z) und Rastvogel (R)
 
Wachtelkönig (Crex crex) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Nahrungshabitaten
  • Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in landwirtschaftlich genutzten Bereichen
Fischadler (Pandion haliaetus) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung nahrungsreicher und gleichzeitig zumindest störungsarmer Rastgewässer in den Rastperioden
Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
Silberreiher (Egretta alba) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Kornweihe (Circus cyaneus) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften
Bruchwasserläufer (Tringa glareola) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhalt nasser Wiesen und Feuchtgebiete
  • Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
  • Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
  • Erhaltung von Stillgewässern mit vegetationsarmen Flachufern
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
Seeadler (Haliaeetus albicilla) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, landwirtschaftlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Mittelsäger (Mergus serrator) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
  • Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
Kampfläufer (Philomachus pugnax) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rastgebieten
  • Erhalt nasser Wiesen und Feuchtgebiete
  • Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung von großräumigen Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
  • Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete
Ohrentaucher (Podiceps auritus VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer während der Rastperiode
Flußseeschwalbe (Sterna hirundo) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung von zumindest naturnahen Bereichen an Großgewässern
  • Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
  • Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
Rohrweihe (Circus aeruginosus) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung von Röhrichtflächen und schilfbestandenen Gräben
  • Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Brut- und Rasthabitaten
  • Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhalt reich strukturierter Feuchtgebiete
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Rasthabitate insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Rohrdommel (Botaurus stellaris) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung von Stillgewässern und Feuchtgebieten mit großflächigen Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden
  • Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
Weißbartseeschwalbe (Chlidonias hybridus) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
Weißflügelseeschwalbe (Chlidonias leucopterus) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
Singschwan (Cygnus cygnus) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
  • Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
  • Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in jagdlich genutzten Bereichen
Seidenreiher (Egretta alba) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
  • Erhaltung störungsfreier oder störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Kranich (Grus grus) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rastgebieten
  • Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges

Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie

 
Brutvogel (B)
 
Raubwürger (Lanius excubitor) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung von naturnahen, gestuften Waldrändern
  • Erhaltung großflächiger, nährstoffarmer Grünlandhabitate und Magerrasenflächen, deren Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
  • Erhaltung einer strukturreichen, kleinparzelligen Agrarlandschaft mit naturnahen Elementen wie Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
  • Erhaltung von trockenen Ödland-, Heide- und Brachflächen mit den eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
Wiesenpieper (Anthus pratensis) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Brut-, Rast- und Nahrungshabitaten
  • Erhaltung des Offenlandcharakters der Brut- und Rastgebiete
Braunkehlchen (Saxicola rubetra) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung strukturreichen Grünlandes durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung strukturierter Brut- und Nahrungshabitate mit extensiv genutzten Wiesen, Weiden, Brachen, ruderalisiertem Grünland sowie mit Gräben, Wegen und Ansitzwarten (Zaunpfähle, Hochstauden)
Waldschnepfe (Scolopax rusticola) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwaldbeständen in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen
  • Erhaltung von nassen, quellreichen Stellen im Wald
Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung von größeren Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
  • Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
  • Bei sekundärer Ausprägung größerer Habitate Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot bietet
Tafelente (Aythya ferina) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung von zumindest naturnahen Stillgewässern
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Bekassine (Gallinago gallinago) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Rasthabitaten
  • Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhalt für die Art wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
  • Erhaltung von zumindest störungsarmen Brut-, Nahrungs- und Rasthabitaten
  • Erhaltung des Offenlandcharakters
Wendehals (Jynx torquilla) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung großflächiger Magerrasenflächen mit einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
  • Erhaltung von Streuobstwiesen
Haubentaucher (Podiceps cristatus) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
  • Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
  • Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Brutzeit
Baumfalke (Falco subbuteo) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung strukturreicher Waldbestände mit Altholz, Totholz sowie Pioniergehölzen
  • Erhaltung strukturreicher, großlibellenreicher Gewässer und Feuchtgebiete in der Nähe der Bruthabitate
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Hohltaube (Columba oenas) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung von großflächigen Laub- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horst- und Höhlenbäumen
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Dohle (Corvus monedula) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung von strukturreichen Laubwald- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horst- und Höhlenbäumen und Alt- und Totholzanwärtern
  • Erhaltung einer strukturreichen Agrarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen, Graswegen und weiteren kleinräumigen Strukturelementen der Kulturlandschaft
Wachtel (Coturnix coturnix) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung weiträumiger offener Agrarlandschaften mit Rainen, Ackersäumen, Brachen, Graswegen und Streuobstwiesen
  • Erhaltung offener, großräumiger Grünlandhabitate
Graureiher (Ardea cinerea) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung der Brutkolonien
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Wasserralle (Rallus aquaticus) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
  • Erhaltung von Röhrichten und Seggenriedern mit einem großflächig seichtem Wasserstand
 
Zug- (Z) und Rastvogel (R)
 
Raubwürger (Lanius excubitor) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von naturnahen, gestuften Waldrändern
  • Erhaltung großflächiger, nährstoffarmer Grünlandhabitate und Magerrasenflächen, deren Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
  • Erhaltung einer strukturreichen, kleinparzelligen Agrarlandschaft mit naturnahen Elementen wie Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
  • Erhaltung von trockenen Ödland-, Heide- und Brachflächen mit den eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
Tafelente (Aythya ferina) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von zumindest naturnahen Stillgewässern
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Flußuferläufer (Actitis hypoleucos) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
Schlagschwirl (Locustella fluviatilis) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von Nassstaudenfluren
Bekassine (Gallinago gallinago) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Rasthabitaten
  • Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habiatansprüchen gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhalt für die Art wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
  • Erhaltung von zumindest störungsarmen Brut-, Nahrungs- und Rasthabitaten
  • Erhaltung des Offenlandcharakters
Alpenstrandläufer (Calidris alpina) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
  • Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken und offenen Schlammufern im Rahmen einer naturnahen Dynamik
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer
Sandregenpfeifer (Charadrius hiaticula) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Habitate
Gänsesäger (Mergus merganser) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von Ufergehölzen und natürlichen Fischlaichhabitaten
  • Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
Zwergschnepfe (Lymnocryptes minimus) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
  • Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
Kolbenente (Netta rufina) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
  • Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate vor allem in der Fortpflanzungs-, Aufzucht- und Mauserzeit, insbesondere in fischereilich und jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Großer Brachvogel (Numenius arquata) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Brut- und Rastgebieten
  • Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Kormoran (Phalacrocorax carbo) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von natürlichen Fischvorkommen
Rothalstaucher (Podiceps griseigena) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
  • Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Nahrungs- und Rasthabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Dunkler Wasserläufer (Tringa erythropus) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von Rastgebieten mit hohen Grundwasserständen
  • Erhaltung von Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer artgerechten Bewirtschaftung
  • Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich, fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und in den Wintermonaten
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
  • Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
  • Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
  • Bei sekundärer Ausprägung der Habitate Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot bietet
  • Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Haubentaucher (Podiceps cristatus) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
  • Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
  • Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Brutzeit
Schellente (Bucephala clangula) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Grünschenkel (Tringa nebularia) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
  • Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken im Rahmen einer naturnahen Dynamik
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Waldwasserläufer (Tringa ochropus) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von naturnahen Auwäldern, Gewässern und Feuchtgebieten
  • Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
Kiebitz (Vanellus vanellus) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut-, Rast- und Nahrungshabitaten
  • Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
  • Erhaltung des Offenlandcharakters
  • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feuchter Äcker
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Fortpflanzungszeit
Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von naturnahen, strukturreichen Laubwaldbeständen mit kleinräumigem Nebeneinander der verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen einschließlich der Waldränder
  • Erhaltung von Streuobstwiesen
Uferschwalbe (Riparia riparia) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
Beutelmeise (Remiz pendulinus) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von großflächigen Weichholzauen und Schilfröhrichten
Lachmöwe (Larus ridibundus) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von breiten Verlandungszonen an Gewässern
Uferschnepfe (Limosa limosa) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rast- und Nahrungshabitaten
  • Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Pfeifente (Anas penelope) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
  • Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
  • Erhaltung von Stillgewässern mit ausreichend breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Spießente (Anas acuta) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
Löffelente (Anas clypeata) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Krickente (Anas crecca) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Knäkente (Anas querquedula) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
  • Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Schnatterente (Anas strepera) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Fortpflanzungszeit
Reiherente (Aythya fuligula) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von Stillgewässern mit Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
  • Bei sekundärer Ausprägung der Habitate Erhaltung einer sich an traditionellen Nutzungsformen orientierenden Teichbewirtschaftung, die zumindest phasenweise ein hohes Nahrungsangebot gewährleistet
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Anlage 4b:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze
RP: Gießen , Landkreis: Gießen
Gemeinde: Laubach
Gemarkung: Ruppertsburg
Flur: 8
Flurstück: 1
Teilblatt: 8
In der Gemarkung Ruppertsburg, Flur 8, Flurstück 1, folgt die Gebietsgrenze dem vorhandenen Forstweg auf Grundlage der Forstgrundkarte.
RP: Gießen , Landkreis: Gießen
Gemeinde: Lich
Gemarkung: Lich
Flur: 13
Flurstück: 105
Teilblatt: 27
In der Gemarkung Lich, Flur 13, Flurstück 105, verläuft die Gebietsgrenze von der südöstlichen Ecke des Flurstücks 104/2 in gerader Linie nach Osten zum Rechtswert 3489531 / Hochwert 5597888 und weiter in gerader Linie nach Norden zum Rechtswert 3489526 / Hochwert 5597973 auf der Grenze des Flurstücks 101.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Grebenhain
Gemarkung: Crainfeld
Flur: 1
Flurstück: 304/1
Teilblatt: 42
In der Gemarkung Crainfeld, Flur 1, Flurstück 304/1, verläuft die Gebietsgrenze auf der geraden Linie vom nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 303/4 zum östlichen Eckpunkt des Flurstücks 54/4.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Feldatal
Gemarkung: Ermenrod
Flur: 4
Flurstück: 114
Teilblatt: 4
In der Gemarkung Ermenrod, Flur 4, Flurstück 114, verläuft die Gebietsgrenze in gerader Verlängerung der Nutzungsgrenze bis zum nördlichen Eckpunkt des Flurstücks 113/3.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Herbstein
Gemarkung: Altenschlirf
Flur: 8
Flurstück: 7/1
Teilblatt: 34
In der Gemarkung Altenschlirf, Flur 8, Flurstück 7/1, verläuft die Gebietsgrenze entlang des Waldrandes.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Herbstein
Gemarkung: Altenschlirf
Flur: 7
Flurstück: 1
Teilblatt: 25
In der Gemarkung Altenschlirf, Flur 7, Flurstück 1, verläuft die Gebietsgrenze in gerader Linie vom nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 42 zum Rechtswert 3528436 / Hochwert 5601191.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Herbstein
Gemarkung: Altenschlirf
Flur: 1
Flurstück: 184/2
Teilblatt: 34
In der Gemarkung Altenschlirf, Flur 1, Flurstück 184/2, verläuft die Gebietsgrenze in gerader Linie vom nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 294 nach Süden zum Rechtswert 3527268 / Hochwert 5599809.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Herbstein
Gemarkung: Altenschlirf
Flur: 1
Flurstück: 177/3
Teilblatt: 34
In der Gemarkung Altenschlirf, Flur 1, Flurstück 177/3, verläuft die Gebietsgrenze ab dem nordwestlichen Eckpunkt 30 Meter in südlicher Richtung entlang der Wegeparzelle 274/1 und von dort zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 177/4.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Grebenhain
Gemarkung: Ilbeshausen
Flur: 13
Flurstück: 102/1
Teilblatt: 33
In der Gemarkung Ilbeshausen, Flur 13, Flurstück 102/1, verläuft die Gebietsgrenze bis zum Flurstück 107 in gerader Verlängerung der südlichen Grenze des Flurstücks 173.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Grebenhain
Gemarkung: Heisters
Flur: 1
Flurstück: 48/3
Teilblatt: 34
In der Gemarkung Heisters, Flur 1, Flurstück 48/3, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3529679 / Hochwert 5597476 nach Osten bis zum Rechtswert 3529711 / Hochwert 5597504 und weiter über die Rechts-/Hochwerte: 3529736 / 5597522 und 3529754 / 5597534 und 3529799 / Hochwert 5597554.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Grebenhain
Gemarkung: Grebenhain
Flur: 16
Flurstück: 15/1
Teilblatt: 42
In der Gemarkung Grebenhain, Flur 16, Flurstück 15/1, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3521833 / Hochwert 5594633 nach Osten zum Rechtswert 3521859 / Hochwert 5594644 und weiter über die Rechts-/Hochwerte: 3521914 / 5594554 (nach Süden) und 3521963 / 5594562 (auf der Flurstücksgrenze) und 3521911 / 5594627 (nach Nordwesten) und 3521935 / 5594644 (nach Nordosten) und 3521952 / 5594625 (nach Süden) und 3521993 / 5594596 (nach Südosten).
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Herbstein
Gemarkung: Herbstein
Flur: 11
Flurstück: 135
Teilblatt: 25
In der Gemarkung Herbstein, Flur 11, Flurstück 135, verläuft die Gebietsgrenze bis zum Flurstück 136 in gerader Verlängerung der südlichen Grenze des Flurstücks 141/3.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Herbstein
Gemarkung: Herbstein
Flur: 11
Flurstück: 136
Teilblatt: 25
In der Gemarkung Herbstein, Flur 11, Flurstück 136, verläuft die Gebietsgrenze bis zum Flurstück 132 in gerader Verlängerung der südlichen Grenze des Flurstücks 141/3.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Grebenhain
Gemarkung: Crainfeld
Flur: 1
Flurstück: 306
Teilblatt: 42
In der Gemarkung Crainfeld, Flur 1, Flurstück 306, verläuft die Gebietsgrenze in gerader Linie vom nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 303/4 zum östlichen Eckpunkt des Flurstücks 54/4.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Grebenhain
Gemarkung: Crainfeld
Flur: 1
Flurstück: 305
Teilblatt: 42
In der Gemarkung Crainfeld, Flur 1, Flurstück 305, verläuft die Gebietsgrenze in gerader Linie vom nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 303/4 zum östlichen Eckpunkt des Flurstücks 54/4.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Grebenhain
Gemarkung: Bermuthshain
Flur: 4
Flurstück: 60
Teilblatt: 42
In der Gemarkung Bermuthshain, Flur 4, Flurstück 60, verläuft die Gebietsgrenze bis zum Flurstück 59 in gerader Verlängerung der östlichen Grenze des Flurstücks 70.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Ulrichstein
Gemarkung: Ulrichstein
Flur: 15
Flurstück: 7
Teilblatt: 22
In der Gemarkung Ulrichstein, Flur 15, Flurstück 7, verläuft die Gebietsgrenze bis zum Flurstück 5 in gerader Verlängerung der südlichen Grenze des Flurstücks 8.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Feldatal
Gemarkung: Stumpertenrod
Flur: 1
Flurstück: 180
Teilblatt: 10
In der Gemarkung Stumpertenrod, Flur 1, Flurstück 180, verläuft die Gebietsgrenze in gerader Verlängerung der östlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 416.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Herbstein
Gemarkung: Lanzenhain
Flur: 2
Flurstück: 50
Teilblatt: 24
In der Gemarkung Lanzenhain, Flur 2, Flurstück 50, verläuft die Gebietsgrenze vom südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 50 zum Rechtswert 3522080 / Hochwert 5601377
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Feldatal
Gemarkung: Ermenrod
Flur: 3
Flurstück: 55/12
Teilblatt: 4
In der Gemarkung Ermenrod, Flur 3, Flurstück 55/12, verläuft die Gebietsgrenze in gerader Linie vom Rechtswert 3509787 / Hochwert 5613429 nach Südosten bis zum Rechtswert 3509822 / Hochwert 5613415.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Feldatal
Gemarkung: Ermenrod
Flur: 3
Flurstück: 57
Teilblatt: 4
In der Gemarkung Ermenrod, Flur 3, Flurstück 57, verläuft die Gebietsgrenze in gerader Linie vom Rechtswert 3509822 / Hochwert 5613415 nach Nordosten bis zum Rechtswert 3509902 / Hochwert 5613443.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Feldatal
Gemarkung: Stumpertenrod
Flur: 1
Flurstück: 181
Teilblatt: 10
In der Gemarkung Stumpertenrod, Flur 1, Flurstück 181, verläuft die Gebietsgrenze in gerader Verlängerung der östlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 416.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Schotten
Gemarkung: Breungeshain
Flur: 11
Flurstück: 75
Teilblatt: 32
In der Gemarkung Breungeshain, Flur 11, Flurstück 75, verläuft die Gebietsgrenze in gerader Linie vom westlichen Eckpunkt des Flurstücks 70 nach Süden zum Rechtswert 3515956 / Hochwert 5597050.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Ulrichstein
Gemarkung: Kölzenhain
Flur: 1
Flurstück: 35
Teilblatt: 22
In der Gemarkung Kölzenhain, Flur 1, Flurstück 35, verläuft die Gebietsgrenze bis zum Flurstück 34 in gerader Verlängerung der nordwestlichen Grenze des Flurstücks 36/4.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Ulrichstein
Gemarkung: Feldkrücken
Flur: 8
Flurstück: 16/3
Teilblatt: 22
In der Gemarkung Feldkrücken, Flur 8, Flurstück 16/3, verläuft die Gebietsgrenze in gerader Linie vom südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 213 zum Rechtswert 3513252 / Hochwert 5601460.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Ulrichstein
Gemarkung: Feldkrücken
Flur: 8
Flurstück: 16/1
Teilblatt: 22
In der Gemarkung Feldkrücken, Flur 8, Flurstück 16/1, verläuft die Gebietsgrenze in gerader Linie vom südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 213 zum Rechtswert 3513252 / Hochwert 5601460.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Ulrichstein
Gemarkung: Feldkrücken
Flur: 8
Flurstück: 18
Teilblatt: 22
In der Gemarkung Feldkrücken, Flur 8, Flurstück 18, verläuft die Gebietsgrenze in gerader Linie vom südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 213 zum Rechtswert 3513252 / Hochwert 5601460.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Ulrichstein
Gemarkung: Feldkrücken
Flur: 8
Flurstück: 15
Teilblatt: 22
In der Gemarkung Feldkrücken, Flur 8, Flurstück 15, verläuft die Gebietsgrenze in gerader Linie vom südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 213 zum Rechtswert 3513252 / Hochwert 5601460.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Ulrichstein
Gemarkung: Bobenhausen II
Flur: 8
Flurstück: 10
Teilblatt: 14,15
In der Gemarkung Bobenhausen II, Flur 8, Flurstück 10, verläuft die Gebietsgrenze in gerader Linie vom westlichen Eckpunkt des Flurstücks 13 zum Rechtswert 3509389 / Hochwert 5604864.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Ulrichstein
Gemarkung: Bobenhausen II
Flur: 8
Flurstück: 5
Teilblatt: 14,15
In der Gemarkung Bobenhausen II, Flur 8, Flurstück 5, verläuft die Gebietsgrenze in gerader Linie vom westlichen Eckpunkt des Flurstücks 13 zum Rechtswert 3509389 / Hochwert 5604864.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Ulrichstein
Gemarkung: Bobenhausen II
Flur: 8
Flurstück: 4
Teilblatt: 14,15
In der Gemarkung Bobenhausen II, Flur 8, Flurstück 4, verläuft die Gebietsgrenze in gerader Linie vom westlichen Eckpunkt des Flurstücks 13 zum Rechtswert 3509389 / Hochwert 5604864.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Schwalmtal
Gemarkung: Vadenrod
Flur: 12
Flurstück: 1/3
Teilblatt: 7
In der Gemarkung Vadenrod, Flur 12, Flurstück 1/3, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Schwalmtal
Gemarkung: Vadenrod
Flur: 12
Flurstück: 1/1
Teilblatt: 7
In der Gemarkung Vadenrod, Flur 12, Flurstück 1/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Schotten
Gemarkung: Rainrod
Flur: 2
Flurstück: 6/18
Teilblatt: 39
In der Gemarkung Rainrod, Flur 2, Flurstück 6/18, verläuft die Gebietsgrenze bis zum Flurstück 6/17 in gerader Verlängerung der südwestlichen Grenze des Flurstücks 24/37.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Herbstein
Gemarkung: Altenschlirf
Flur: 8
Flurstück: 17/5
Teilblatt: 34
In der Gemarkung Altenschlirf, Flur 8, Flurstück 17/5, verläuft die Gebietsgrenze in gerader Linie vom Rechtswert 3527889/ Hochwert 5599959 nach Osten bis zum Rechtswert 3527938 / Hochwert 5599977.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Schotten
Gemarkung: Breungeshain
Flur: 11
Flurstück: 91
Teilblatt: 32
In der Gemarkung Breungeshain, Flur 11, Flurstück 91, verläuft die Gebietsgrenze in gerader Linie vom Rechtswert 3515982 / Hochwert 5596966 nach Osten bis zum Rechtswert 3516102 / Hochwert 5596952.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Herbstein
Gemarkung: Lanzenhain
Flur: 2
Flurstück: 91
Teilblatt: 24
In der Gemarkung Lanzenhain, Flur 2, Flurstück 91, verläuft die Gebietsgrenze in gerader Linie vom Rechtswert 3522080 / Hochwert 5601377 nach Osten bis zum Rechtswert 3522278 / Hochwert 5601430.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Lautertal
Gemarkung: Eichenrod
Flur: 4
Flurstück: 35
Teilblatt: 17
In der Gemarkung Eichenrod, Flur 4, Flurstück 35, verläuft die Gebietsgrenze in gerader Linie vom nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 37/2 zum südwestlichen Eckpunkt der Nutzungsgrenze in Flurstück 32.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Herbstein
Gemarkung: Lanzenhain
Flur: 2
Flurstück: 39/1
Teilblatt: 24
In der Gemarkung Lanzenhain, Flur 2, Flurstück 39/1, verläuft die Gebietsgrenze bis zum Flurstück 42 in gerader Verlängerung der südlichen Grenze des Flurstücks 35.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Herbstein
Gemarkung: Lanzenhain
Flur: 7
Flurstück: 82
Teilblatt: 24
In der Gemarkung Lanzenhain, Flur 7, Flurstück 82, verläuft die Gebietsgrenze vom südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 201 auf die südwestliche Ecke der Nutzungsgrenze des Flurstücks 83/1.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Herbstein
Gemarkung: Schlechtenwegen
Flur: 4
Flurstück: 59/1
Teilblatt: 26
In der Gemarkung Schlechtenwegen, Flur 4, Flurstück 59/1, verläuft die Gebietsgrenze bis zum Flurstück 29/1, Flur 1, in gerader Verlängerung der südlichen Grenze des Flurstücks 60/1.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Herbstein
Gemarkung: Steinfurt
Flur: 2
Flurstück: 73/3
Teilblatt: 34
In der Gemarkung Steinfurt, Flur 2, Flurstück 73/3, verläuft die Gebietsgrenze in gerader Linie vom südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 77/3 nach Osten zum Rechtswert 3528830/ Hochwert 5599219.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Lautertal
Gemarkung: Eichenrod
Flur: 4
Flurstück: 37/1
Teilblatt: 17
In der Gemarkung Eichenrod, Flur 4, Flurstück 37/1, verläuft die Gebietsgrenze in gerader Verlängerung der nordwestlichen Grenze des Flurstücks 39/1.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Lautertal
Gemarkung: Eichenrod
Flur: 4
Flurstück: 32
Teilblatt: 17
In der Gemarkung Eichenrod, Flur 4, Flurstück 32, verläuft die Gebietsgrenze in gerader Linie vom nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 37/2 zum südwestlichen Eckpunkt der Nutzungsgrenze in Flurstück 32.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Lautertal
Gemarkung: Eichenrod
Flur: 4
Flurstück: 33
Teilblatt: 17
In der Gemarkung Eichenrod, Flur 4, Flurstück 33, verläuft die Gebietsgrenze in gerader Linie vom nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 37/2 zum südwestlichen Eckpunkt der Nutzungsgrenze in Flurstück 32.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Schotten
Gemarkung: Götzen
Flur: 2
Flurstück: 44
Teilblatt: 30
In der Gemarkung Götzen, Flur 2, Flurstück 44, verläuft die Gebietsgrenze in gerader Linie vom Rechtswert 3509889/ Hochwert 5598378 nach Nord-Osten bis zum Rechtswert 3509928 / Hochwert 5598391.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Lautertal
Gemarkung: Eichenrod
Flur: 4
Flurstück: 34
Teilblatt: 17
In der Gemarkung Eichenrod, Flur 4, Flurstück 34, verläuft die Gebietsgrenze in gerader Linie vom nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 37/2 zum südwestlichen Eckpunkt der Nutzungsgrenze in Flurstück 32.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Mücke
Gemarkung: Sellnrod
Flur: 4
Flurstück: 110
Teilblatt: 14
In der Gemarkung Sellnrod, Flur 4, Flurstück 110, verläuft die Gebietsgrenze entlang dem vorhandenen Feldgehölz auf der Geländekante.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Lautertal
Gemarkung: Eichenrod
Flur: 4
Flurstück: 36
Teilblatt: 17
In der Gemarkung Eichenrod, Flur 4, Flurstück 36, verläuft die Gebietsgrenze in gerader Linie vom nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 37/2 zum südwestlichen Eckpunkt der Nutzungsgrenze in Flurstück 32.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Lautertal
Gemarkung: Hörgenau
Flur: 5
Flurstück: 33/1
Teilblatt: 17
In der Gemarkung Hörgenau, Flur 5, Flurstück 33/1, verläuft die Gebietsgrenze in gerader Linie vom Rechtswert 3520488 / Hochwert 5605335 nach Westen bis zum Rechtswert 3520440 / Hochwert 5605321.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Lautertal
Gemarkung: Hörgenau
Flur: 5
Flurstück: 59/11
Teilblatt: 17
In der Gemarkung Hörgenau, Flur 5, Flurstück 59/11, verläuft die Gebietsgrenze vom südlichen Eckpunkt des Flurstücks 59/9 auf die südöstliche Ecke der Nutzungsgrenze des Friedhofes.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Lautertal
Gemarkung: Meiches
Flur: 3
Flurstück: 59
Teilblatt: 11
In der Gemarkung Meiches, Flur 3, Flurstück 59, verläuft die Gebietsgrenze parallel zur nordöstlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 61 in einem Abstand von 30 m.
RP: Gießen , Landkreis: Vogelsbergkreis
Gemeinde: Lautertal
Gemarkung: Meiches
Flur: 3
Flurstück: 60
Teilblatt: 11
In der Gemarkung Meiches, Flur 3, Flurstück 60, verläuft die Gebietsgrenze parallel zur nordöstlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 61 in einem Abstand von 30 m.

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