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Natura 2000 - Verordnung Regierungspräsidium Gießen

5614-401 Feldflur bei Limburg

 
Regierungspräsidium: Gießen
Landkreis: Limburg-Weilburg
Gemeinde: Limburg, Brechen, Hünfelden, Runkel, Villmar
Größe: 715,76 ha

Anlage 1b:

Abgrenzungskarte
 
 PDF Teilkarte 1 (PDF 2,5 M) 
 PDF Teilkarte 2 (PDF 2,2 M) 
 

Anlage 3b:

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie

 
Zug- (Z) und Rastvogel (R)
 
Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung von großräumigen Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
  • Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete
Kornweihe (Circus cyaneus) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften
Kranich (Grus grus) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rastgebieten
  • Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges
Mornellregenpfeifer (Charadrius morinellus) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Rastperiode

Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie

 
Brutvogel (B)
 
Wachtel (Coturnix coturnix) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung weiträumiger offener Agrarlandschaften mit Rainen, Ackersäumen, Brachen, Graswegen und Streuobstwiesen
  • Erhaltung offener, großräumiger Grünlandhabitate
 
Zug- (Z) und Rastvogel (R)
 
Kiebitz (Vanellus vanellus) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut-, Rast- und Nahrungshabitaten
  • Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
  • Erhaltung des Offenlandcharakters
  • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feuchter Äcker
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Fortpflanzungszeit

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