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Natura 2000 - Verordnung
(Entwurf)
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Allgemeine Hinweise

Die Natura 2000 - Verordnung Hessen liegt in digitaler Form vor. Der Verordnungstext ist als PDF-Datei aufrufbar. Die Anlage 1a und 1b enthält für jedes der in der Verordnung enthaltenen Gebiete Abgrenzungskarten ebenfalls als PDF-Dateien.

Die betroffenen Gebiete gemäß Anlage 3a und Anlage 3b sind in der Gebietsliste aufgeführt. Von dieser Liste aus sind sowohl die Anlage 1a, 1b wie auch die Anlagen 3a, 3b und 4a, 4b, die ebenfalls gebietsweise vorliegen, erreichbar.

Die Übersichtskarte, Anlage 2 der Verordnung, kann als PDF-Datei geöffnet werden. Die normale Ausgabegröße der Karte besitzt den Maßstab 1 : 220.000. Am Bildschirm kann die Karte über 100% hinaus vergrößert werden.

Die Anlagen sind in unterschiedlicher Zuständigkeit der jeweiligen Regierungspräsidien erarbeitet worden. Das jeweils zuständige Präsidium ist der Gebietsliste zu entnehmen. Anhand dieser Zuordnung kann auch der Ansprechpartner in der Liste der Ansprechpartner ermittelt werden.


Weitere Hilfethemen:
  Gebietsliste
  Anlagen 1, 3 und 4

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